Wie hilft die Stiftung kranken Kindern?
- Kontakte zu großen, bekannten Hilfsorganisationen!
Die Hilfe für Kinder wird auf Antragstellung der Eltern gewährt, teilweise gewährt oder abgelehnt. Der Stiftungsfonds bekommt von großen Hilfsorganisationen unter Einhaltung des Datenschutzes (nach Genehmigung durch die Eltern) die Unterlagen weitergereicht und entscheidet dann über die zu leistende Hilfe.
- Anträge auf Hilfe über diese Internetplattform!
Eltern, die schwerkranke Kinder haben, für deren Behandlung es keinen anderen Kostenträger gibt, können sich über diese Internetplattform direkt an den Stiftungsfonds wenden und um Hilfe nachsuchen. Dazu müssen entsprechende Gutachten / Atteste in deutscher Sprache vorgelegt werden, die das Krankheitsbild des zu behandelnden Kindes in verständlichen Worten (für Nichtmediziner) beschreiben. Diese Krankenberichte sollten möglichst von dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus oder der Rehabilitationseinrichtung formuliert sein, in der das betreffende Kind behandelt werden soll. Die Übernahme der Behandlungskosten kann durch den Stiftungsfonds genehmigt oder abgelehnt werden bzw. kann auch eine Teilübernahme der Kosten eine mögliche Lösung sein, wie auch die finanzielle Unterstützung der Eltern, wenn sie beispielsweise während der Behandlungszeit am Ort des Krankenhauses wohnen wollen, um ihrem Kind beizustehen.
- Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt direkt!
Der Stiftungsfonds arbeitet ohne eigene Kosten. Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden also ausschließlich für den Stiftungszweck genutzt. Um die Hilfe so effektiv wie irgend möglich zu gestalten, legt der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ Wert darauf, dass die Abrechnung der genehmigten Kostenübernahmen direkt mit den behandelnden Ärzten, den Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen erfolgt oder – falls die Zuwendung über eine andere Hilfsorganisation weitergeleitet wird – mindestens die Rechnungen für die Behandlungskosten als Kopie vorgelegt werden. Auch bei direkten Zuwendungen an die Eltern wird strengstens darauf geachtet, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Auf diese Weise werden Verwaltungskosten in anderen Organisationen vermieden und das von der Stiftung zur Verfügung gestellte Kapital direkt und ohne Abzug von Kosten nur für den Stiftungszweck verwendet.