Stiftungen dürfen nur im Rahmen des in der Stiftungssatzung formulierten Stiftungszwecks tätig werden. Aus diesem Grund können nicht alle gemeinnützigen Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine für alle Hilfsanfragen auch Hilfe anbieten. Außerdem sind natürlich die Mittel bei den Organisationen nicht unbegrenzt verfügbar. Aus diesem Grund und aus dem Grund, dass hilfsbedürftige Menschen für ihr Problem einen Ansprechpartner bekommen, der Hilfen für kranke Kinder und behinderte Kinder in der Stiftungssatzung verankert hat, hat sich der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe mit anderen Hilfsorganisationen in Verbindung gesetzt. Die Hilfsanfragen, die bei den Kooperationspartner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ankommen und die von diesen nicht erfüllt werden dürfen oder können, werden an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe weitergeleitet.
Kooperationspartner
BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“
Brieffach 3410
20350 Hamburg
Tel.: 040 34 72 28 13
Back to Life e.V.
Louisenstraße 117
D-61348 Bad Homburg v.d.H.
Tel: 06172 / 662 69 97 Fax: 06172 / 68 16 505
E-Mail: info@back-to-life.org