Schlagwort-Archiv: Stiftung für Kinder

Uli Hoeneß hat Stiftern und Spendern eine Ohrfeige verpasst!

Einen Zusammenhang zwischen einem nach eigenen Angaben Volumen von 5 Millionen Euro Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke und einer Steuerhinterziehung von mindestens 28,46 Millionen Euro herzustellen, ist eine Frechheit. Die Selbstherrlichkeit, mit der der Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß seine Spendenbereitschaft im Prozess wegen der Steuerhinterziehung zur Schau stellte, ist ein Zeichen von völliger Selbstüberschätzung und Arroganz. Wer von sich selbst sagt, dass er kein Sozialschmarotzer ist und das im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung von fast 30 Millionen Euro zum Besten gibt, leidet an schwerem Realitätsverlust. Eine zugegebene Steuerhinterziehung ist immer eine Art Sozialschmarotzertum; auch wenn man von dem Hinterziehungsbetrag einen Anteil von 10 oder 20 Prozent spendet. In der im Prozess bekanntgewordenen Höhe der Steuerhinterziehung ist der Begriff Sozialschmarotzer sogar eine Verharmlosung. Viele Millionen ehrlicher Steuerzahler und wohlwollende Spender müssen sich angesichts der öffentlich gewordenen Fakten während der Prozesstage gegen Uli Hoeneß vor dem Kopf geschlagen und geradezu verhöhnt fühlen. Wer die Gesetze nach seinem eigenen Ermessen für sich selbst passend auslegt, indem er der Gesellschaft viele Millionen Steuergelder bewusst und vorsätzlich vorenthält, verdient eine harte Strafe. Daran kann auch eine Spendenbereitschaft nichts ändern. Spenden sind immer ein Akt der Hilfsbereitschaft, der Wohltätigkeit und der Empathie für das Schicksal anderer Menschen, die sich selbst aus eigenen Mitteln nicht helfen können. Wer viel Geld spendet, hat auch in den meisten Fällen mehr davon, als er oder sie braucht und möchte der Gesellschaft etwas zurückgeben. Der Gesellschaft zuerst 28,46 Millionen Euro widerrechtlich vorzuenthalten und dann davon 5 Millionen Euro zu spenden, ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern vielleicht eine Art sein Gewissen etwas zu erleichtern. Das wäre die für den Straftäter Hoeneß positive Beurteilung. Die Bereitschaft zu spenden, könnte in diesem Fall aber auch ein Ausdruck der Eitelkeit sein, der Selbstdarstellung und damit der Imagepflege. Das Urteil von 3 ½ Jahren Haft erscheint vielen Rechtsexperten als sehr milde und der Steuerbetrüger/Steuerstraftäter (nicht Steuersünder!) Uli Hoeneß hat diese Strafe mindestens verdient. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Justiz nicht zu frühzeitig die Haftstrafe zu einem Teil erlässt.

Die strafbefreiende Selbstanzeige müsste dringend reformiert werden!

Der Prozess gegen Uli Hoeneß, aber auch beispielsweise die bekannt gewordene Steuerhinterziehung von Alice Schwarzer, sollte die Politik zum Anlass nehmen, die strafbefreiende Selbstanzeige zu reformieren. Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige unter den bisherigen Voraussetzungen (freiwillig und umfassend) sollte man nicht abschaffen, aber für die Straffreiheit sollte die Steuerehrlichkeit ohne Verjährungsfristen wieder hergestellt werden. Wer weiß, wie viel Steuerhinterziehungen beispielsweise vor der Verjährungsfrist bei Uli Hoeneß vorgekommen sind, aber zum Glück war ja wenigstens der Versuch der strafbefreienden Selbstanzeige nicht erfolgreich. Man konnte im Fall Alice Schwarzer sogar lesen, dass die von der Finanzverwaltung akzeptierte strafbefreiende Selbstanzeige für die Steuerbetrügerin selbst ein „Schnäppchen“ war, weil das Schweizer Konto bereits seit den 80er Jahren existiert haben soll. Wer keine Strafe kassieren möchte, sollte in Zukunft verpflichtet werden auf die geltenden Verjährungsfristen zu verzichten und seine gesamte Steuerhinterziehung zuzüglich Strafzinsen begleichen zu müssen.

Die meisten Stifter und Spender brauchen keine Öffentlichkeit für die Imagepflege!

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist sehr groß und fast ausnahmslos alle Menschen, die Geld in eine Stiftung geben oder eine Spende an Hilfsorganisationen leisten, tun das nicht aus niederen Motiven heraus. Sie wollen einfach nur helfen und mit einer Stiftung, einer Zustiftung oder Spende für eine Hilfsorganisation etwas Gutes tun. Viele Stifter, Zustifter, Großspender und Spender legen keinen Wert auf Öffentlichkeit und möchten sogar in vielen Fällen anonym bleiben. Das gilt auch für die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer als Privatperson Spenden für seine Imagepflege öffentlich macht, spendet nicht nur aus Hilfsbereitschaft und einem Verantwortungsgefühl heraus, sondern verbindet mit seiner Spende ein gewisses Interesse. Wenn Unternehmen als Spender auftreten, ist das mit der Spende verbundene Interesse absolut klar. Bei Spenden von Unternehmen an Hilfsorganisationen oder Sponsoring für bestimmte wohltätige Zwecke, kommt das Geld aus dem Marketing-Etat und wird gezielt auf diese Weise für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Wer privat spendet, verfolgt dieses Ziel allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Wenn Sie für schwerkranke Kinder spenden wollen, verfahren wir ganz nach Ihrem Wunsch. Selbstverständlich bleibt jede Spende zunächst geheim, aber wenn Sie es wünschen, veröffentlichen wir gerne in unserem Blog einen Artikel über Sie und Ihre Spendenbereitschaft. Sie können beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe übrigens sicher sein, dass Ihre Spende zu 100% bei den hilfsbedürftigen Kindern ankommt. Es wird garantiert kein Cent für Verwaltungskosten davon entnommen. Versprochen!

Die Hilfe für kranke Kinder ist eine Herzensangelegenheit!

Als Stifter, die das Grundstockkapital für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Verfügung gestellt haben, möchten wir unsere Beweggründe für unsere Stiftung einmal den Lesern dieser Website und den Hilfesuchenden erklären. Wir gehören zu den Menschen, die etwas mehr Geld zur Verfügung haben, als man unbedingt zum Leben braucht. Unser Leben gestaltet sich nicht nach dem Spruch aus der Werbung „mein Haus, mein Auto, mein Boot“, sondern wir leben völlig normal, ganz ohne Protz und man könnte sogar sagen bescheiden.

Benjamin Klack_pixelio.de

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Wir haben in unserem Leben viel gearbeitet, hatten im Beruf Erfolg und es war uns auch beschieden privates Glück genießen zu dürfen. Jetzt möchten wir mit dem Geld, das wir übrig haben, den Menschen helfen, die sich nicht einmal eine Krankenversicherung für ihre Kinder leisten können. Wir möchten mit unserem Engagement auch andere Menschen mit einem kleineren oder größeren Vermögen bitten, einmal darüber nachzudenken, ob sie ihren Fokus nicht nur auf immer mehr Geld ausrichten wollen, sondern anderen Menschen in ihrer Not zu helfen. Wer mehr Geld besitzt, als er zum Leben braucht und nicht sinnlos mehr Geld ausgeben will, hat sein Geld in der Regel auf Konten, in Wertpapieren oder Immobilien angelegt. Die Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten bringen in der heutigen Zeit fast keine Rendite mehr; was auch für Staatsanleihen mit einem ausgezeichneten Rating gilt. Die Aktienmärkte boomen seit Jahren und das Geld vermehrt sich bei denen, die sowieso relativ viel davon haben, immer schneller.

Hilfe für kranke Kinder durch Zinsverzicht oder Dividendenteilung!

Wer über ein entsprechendes Vermögen verfügt, ist auf die Zinsen auf seinen Konten nicht angewiesen und muss schon gar nicht davon leben. Das Gleiche gilt für Aktiendividenden oder für Kursgewinne mit Aktien oder anderen Wertpapieren. Wer für kranke Kinder etwas tun will, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern nicht in der Lage sind die Behandlungskosten für ihre Kinder zu bezahlen, sollte sich unbedingt einmal fragen, ob er nicht auf die Zinsen, Dividenden und Gewinnen mit Wertpapieren verzichten kann. Selbst wenn es nicht die gesamten Kursgewinne und Dividenden sind, sondern nur die Hälfte der Erträge, wäre das für viele schwerkranke Kinder vielleicht der Start in ein neues Leben. Mit Kapitalerträgen durch Zinsen von vielleicht 2 Prozent wird die Mehrzahl der Anleger nicht reicher und beim Verzicht nicht ärmer. Wer durch Wertpapiergeschäfte eventuell 5 oder sogar 8 Prozent Gewinn pro Jahr einfährt, hat mit einem entsprechenden Anlagevermögen oft schon einen Betrag, der weit über ein normales Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers hinausgeht. Braucht man als wohlhabender Mensch dieses zusätzliche Geld wirklich?

Kranke Kinder brauchen das Geld wirklich und mehr Hilfe!

Es gibt viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich in Stiftungen und Vereinen organisiert haben und ihre Arbeit darauf ausrichten, anderen Menschen zu helfen. Das kann – je nach Stiftungszweck oder Vereinszweck – sehr unterschiedlich sein. Viele Hilfsorganisationen haben ein sehr breit gefächertes Hilfsangebot und wollen die Lebensumstände der Menschen in sehr armen Ländern verbessern. Dabei geht es um die Bildung, um Arbeit und natürlich auch um die  Gesundheit der Kinder.

Albrecht E. Arnold_pixelio.de

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Es gibt sehr viele Stiftungen und Vereine, die mit wenigen Mitteln ihre Arbeit machen und in denen viele ehrenamtliche Helfer einen großen Anteil an der Hilfe haben. Es gibt aber auch Organisationen, in denen nach unserer Meinung zu viel Geld in der Administration der Hilfsorganisation hängen bleibt. Wir haben uns mit der Stiftung Behandlungskostenhilfe darauf festgelegt, dass die Stiftung völlig ohne Kosten arbeiten soll. Die Administration der Website und die Bearbeitung der Hilfsanfragen erfolgt ehrenamtlich und die Verwaltung des Stiftungsfonds, einschließlich Buchführung, Jahresabschlüsse und Vermögensverwaltung, wird zusätzlich in jedem Jahr von uns als Stifter gespendet. Das Ergebnis ist, dass jede Spende an die Stiftung und die Erträge aus jeder Zustiftung garantiert zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck verwendet werden und nicht ein Euro in der Verwaltung hängen bleibt.

Wir wollen etwas von unserem Geld und unserem Glück abgeben!

Das sollten Sie auch!

Einem Kind in schwerer Krankheit Leid zu ersparen, macht sehr  glücklich!

Spenden Sie bitte hier.

Geld parken für einen guten Zweck: Das Stifterdarlehen!

Die Zinsen sind auf Niedrigniveau und auch mit sicheren Staatsanleihen kann man heute kein Geld mehr verdienen. Verschiedene Versicherungen bieten Parkkonten an, auf denen die Anleger einen Zins von etwa maximal 1,5 Prozent erzielen können. Für vermögende Menschen kommt es vielfach aber nicht mehr auf den Ertrag aus ihren Geldanlagen an, sondern oft ist nur die Sicherheit der Geldanlage ein Entscheidungskriterium. Die Aktienmärkte haben wegen der Niedrigzinsen seit mehreren Jahren einen Boom gehabt, denn Aktien sind eine der wenigen Geldanlagen, mit denen man noch einen Ertrag über der Geldentwertung durch Inflation erzielen kann. Aktien sind allerdings keine sichere Geldanlage, sondern sie beinhalten immer ein Kursrisiko. Wie alle Anleger wissen, hängt der Aktienkurs nicht nur zwingend von der Ertragskraft eines Unternehmens ab, sondern wird auch in vielen Fällen durch äußere Einflüsse gedrückt. Angesichts dieser Unsicherheit und der befürchteten Blase auf den Aktienmärkten suchen Anleger stets nach sicheren Geldanlagen.

Das Stifterdarlehen als Parkkonto als sichere Geldanlage!

Thorben Wengert_pixelio.de

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Vermögende Menschen oder Menschen, die einfach mehr Geld haben, als sie ausgeben wollen oder können, möchten in vielen Fällen mit ihrem Geld armen und kranken Menschen helfen. Wer nicht auf den Ertrag aus seinem Vermögen angewiesen ist und auf die schmale Verzinsung bei einer sicheren Geldanlage verzichten kann, sollte sich überlegen, ob nicht ein Stifterdarlehen als Parkkonto eine gute Sache ist. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um ein ganz normales Darlehen mit einem Darlehensvertrag. Der Darlehensgeber stellt einer Stiftung einen Geldbetrag zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Im Gegensatz zu einem normalen Darlehen, bekommt die Stiftung das Geld allerdings ohne einen Zins dafür zahlen zu müssen. Das Geld des Darlehensgebers wird von der Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung eingesetzt und die Erträge daraus stehen der Stiftung für ihre Arbeit zur Verfügung. Wichtig für den Darlehensgeber ist, dass das Geld nicht in das Grundstockvermögen der Stiftung fließt, wie das beispielsweise bei einer Zustiftung der Fall ist. Der Darlehensgeber erhält in der Regel eine Bürgschaft von der Stiftung und bekommt das eingezahlte Geld am Ende der Laufzeit einfach ohne Zinsen zurück. Bei den entgangenen Zinsen handelt es sich nicht um eine Spende im Sinne von § 10 EStG und für die Darlehenssumme gibt es auch keine Zuwendungsbestätigung, die steuerlich geltend gemacht werden kann. Sollte sich der Darlehensgeber am Ende der Laufzeit des Darlehens allerdings entscheiden das Geld als Zustiftung in der Stiftung zu belassen, wird dafür selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt, die der Zustifter wahlweise nach § 10 b Abs. 1 oder Abs. 1a EStG steuerlich nutzen kann.

Wenn Sie also mehr Geld haben, als Sie im Moment ausgeben wollen, können Sie es auf einem Parkkonto beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gerne eine Zeit lang verwalten lassen. Die Vermögensverwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist an die Privatbank Merck Finck übertragen und wird professionell gemanagt. Auf diese Weise sind Sie sicher, dass das Stifterdarlehen in guten Händen ist. Mit einem Stifterdarlehen helfen Sie dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe im Finanzmarkt Erträge zu erzielen, von denen schwerkranke Kinder profitieren. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Sie sind also sicher, dass jeder Euro, der mit Ihrem Geld verdient wird, nur dem guten Zweck dient!

 

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Wer gezielt helfen will kranke Kinder zu heilen, ist hier mit seiner Spende für Kinder richtig!

Krankheit ist in jedem Fall schlimm und wer krank ist, dem muss geholfen werden. Das hört sich logisch an und ist für uns eine Selbstverständlichkeit. In unserem Land sind die Notversorgung und die Grundversorgung durch das Gesundheitssystem gesichert und wer dringend eine Operation braucht, um eine Chance auf Gesundung zu haben, bekommt sie in der Regel auch.

Helene Souza_pixelio.de

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Trotzdem sind nicht alle Behandlungsmethoden, die möglicherweise eine große Hilfe für kranke Kinder sein können, auch automatisch durch das Gesundheitssystem gedeckt, denn nicht alle Therapien werden von den Krankenkassen übernommen. Unterschiede gibt es auch zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen, obwohl man diese Zweiklassenmedizin in unserer Zeit nicht mehr verstehen kann. Warum sind Menschen, die privat versichert sind, vielfach in einer besseren Situation, als das für gesetzliche Versicherte der Fall ist. Das ist nicht nur bei der Terminvergabe für einen Arzttermin der Fall, sondern zeigt sich u.a. auch bei der Kostenübernahme von Behandlungen. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Ungleichgewicht aufhebt, denn schon im Grundgesetz steht, dass alle Menschen gleich sind.

Hilfe für kranke Kinder, die keine Krankenversicherung haben!

Die Zweiklassenmedizin ist schon eine Schande an sich, aber noch viel schlimmer sieht es in den Ländern aus, die keine Grundversorgung für notwendige Operationen für kranke Kinder gewährleisten. Erstaunt waren wahrscheinlich viele Menschen, als sie in den letzten Wochen den Haushaltsstreit in den USA verfolgt haben und feststellen konnten, dass selbst in der größten Industrienation der Welt nicht alle Menschen über eine Krankenversicherung verfügen. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika haben keine Krankenversicherung. Die Einführung einer Krankenversicherung für alle Menschen in den USA hatte im Streit der Republikaner mit den Demokraten zu der Fast-Pleite in Amerika geführt. Wenn es schon in den USA bisher nicht gesichert war, dass alle Menschen notwendige ärztliche Hilfe bekommen, muss man sich nicht wundern, wenn das in anderen Ländern, die über wesentlich weniger Wirtschaftskraft verfügen, noch viel schlimmer aussieht. Es gibt viele kranke Kinder ohne Krankenversicherung, denen unbedingt geholfen werden muss. Für notwendige Operationen gibt es keinen Kostenträger durch eine Krankenversicherung und die Eltern sind in der Mehrzahl der Fälle nicht in der Lage die Behandlungskosten für die schwerkranken Kinder zu bezahlen. Für die Hilfe für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, setzt sich die Stiftung Behandlungskostenhilfe ein. Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen, damit sie eine Zukunft haben, bitten wir um Ihre Spende.
Jeder Euro zählt!

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Spender möchten nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Hier kommt Ihre Spende zu 100 Prozent an!

Große Hilfsorganisation haben oft auch hohe Kosten. Vielfach liegen die Kosten einer Hilfsorganisation im Verhältnis zum Spendenaufkommen allerdings in einem vertretbaren Rahmen, denn große Hilfsorganisationen und große Stiftungen müssen auch verwaltet werden. Trotzdem sollten Spender und Zustifter immer darauf achten, dass dieses Verhältnis noch stimmt. Manchmal ist das leider nicht der Fall und es wird sehr viel Geld für die Verwaltung und für Werbung ausgegeben.

Marianne J._pixelio.de

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Wer sicher sein will, dass seine Spende zu 100% bei den Hilfsbedürftigen ankommt, muss sich eine Hilfsorganisation oder eine Stiftung aussuchen, die völlig ohne einen Verwaltungskostenabzug von den gesammelten Spenden und vom Ertrag des Stiftungskapitals auskommen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist so eine Stiftung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungskapitals und der Buchführung und der Jahresabschlüsse durch die Merck Finck Stiftung, werden von den Stiftern zusätzlich in jedem Jahr als Spende in den Stiftungsfonds eingebracht. Die allgemeine Verwaltung, die Betreuung der Website Behandlungskostenhilfe und die Bearbeitung der Hilfsanträge und deren Abwicklung werden von den Stiftern oder anderen Personen ehrenamtlich – ohne jeglichen Kostenaufwand für den Stiftungsfonds – geleistet.

Wer für die Behandlungskosten Hilfe leisten möchte und eine Spende für kranke Kinder oder behinderte Kinder machen möchte, findet im Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine Stiftung, bei der absolut 100 Prozent des Geldes nur dort ankommt, wo es hingehört.

Wofür dürfen Stiftungen Geld ausgeben?

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann oder die Zuwendungen werden gemäß § 57 AO gleistet. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger erfolgen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Wer Hilfe von einer Stiftung haben möchte, muss sich die passende Stiftung aussuchen!

Lothar Henke_pixelio.de

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Für Hilfebedürftige Personen oder im Fall von kranken Kindern sind es die Eltern der Kinder, ist es wichtig, dass sie sich mit ihrem Hilfeersuchen an die für ihre Bedürfnisse richtige Stiftung wenden. Viele gemeinnützige Vereine haben in ihren Satzungen ganz bestimmte Zwecke formuliert, für die die Vereine Hilfe anbieten. Das gilt gleichermaßen für Stiftungen. Nur wenn es sichergestellt ist, dass die Hilfe exakt in der Stiftungssatzung oder Vereinssatzung beschrieben ist, kann die Stiftung oder der gemeinnützige Verein auch Hilfe gewähren. Das ist der Grund, warum viele Vereine oder Stiftungen Hilfsanträge ablehnen müssen. Personen, die Hilfe brauchen, müssen sich daher genau erkundigen, für welche Hilfe welcher Verein oder welche Stiftung der passende Ansprechpartner ist. Manche Hilfsorganisationen arbeiten auch mit anderen Hilfsorganisationen oder mit Stiftungen zusammen, die Hilfsanträge, die nicht ihrer Satzung entsprechen, weiterleiten oder einen passenden Ansprechpartner für das Hilfeersuchen nennen. Hilfsbedürftige Personen, die Hilfe brauchen, müssen in vielen Fällen durch umfassende Auskünfte dafür sorgen, dass der Verein oder die Stiftung erkennen kann, dass es sich wirklich um eine gemeinnützige, mildtätige Zuwendung handelt, für die um Hilfe gebeten wird.

Die Verwaltungskosten bei Stiftungen sind sehr unterschiedlich!

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Bei Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen sind die Verwaltungskosten ein heikles Thema. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, die für gemeinnützige Zwecke gegründet wurden, nennt man auch NPO (Non-Profit-Organisation). Das bedeutet zunächst nur, dass die NPOs keine Gewinne erwirtschaften dürfen, ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Leitungsfunktionen der Organisationen und Verwaltungsmitarbeiter nicht u.U. sehr gute Einkommen beziehen. Spender möchten allerdings in der Regel nicht die Verwaltungskosten von Hilfsorganisationen subventionieren und möglicherweise fürstliche Gehälter bezahlen, sondern haben den Wunsch, dass ihre Spenden zu 100% dort ankommen, wo sie hingehören. Große Hilfsorganisationen können selbstverständlich nicht ohne eine funktionierende Verwaltung auskommen und auch für kleine Stiftungen fallen Kosten an, die im Bereich der allgemeinen Administration, bei der Vermögensverwaltung und naturgemäß auch durch die Buchführung und die Jahresabschlüsse anfallen. Stiftungen werden von den Stiftungsbehörden streng kontrolliert und aus diesem Grund muss auf eine nachvollziehbare und plausible Buchführung genau geachtet werden. Das betrifft nicht nur grundsätzlich die Einnahmen und Ausgaben von Stiftungen, sondern auch das genaue Augenmerk darauf, dass die Zuwendungen ausschließlich dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.

Spender sollten sich über die Verwaltungskosten von Stiftungen genau informieren!

Jeder Spender sollte sich vor einer Spende an Hilfsorganisationen und Stiftungen, wie auch vor allem bei der Planung von Zustiftungen, genau über die Höhe der Verwaltungskosten informieren, die von den Spendengeldern und den Zustiftungen abgezogen werden. Mildtätige Spenden und gutgemeinte Zustiftungen für bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Zwecke sollte möglichst in vollem Umfang auch dort ankommen, wofür die Spender das Geld gegeben haben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist ein Teil der Merck Finck Stiftung. Die Kosten, die innerhalb der Merck Finck Stiftung anfallen und die Kosten für die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens, wie auch die gesamten Administrationskosten werden von den Stiftern des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzlich privat in die Stiftung eingebracht und es wird nicht ein einziger Euro für Kosten irgendwelcher Art vom Spendenaufkommen entnommen. Alle Spenden und Zustiftungen kommen garantiert zu 100 Prozent bei den hilfsbedürftigen Kindern, deren Eltern, Betreuungspersonen oder vorzugsweise bei den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen an. Es wird strengstens darauf geachtet, dass Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ausschließlich für die Behandlung schwerkranker Kinder ausgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter in der Merck Finck Stiftung bestätigen dies gerne jedem Spender und Zustifter.

Jede Spende kommt ohne Abzug bei behandlungsbedürftigen Kindern an!

Wer für kranke Kinder spenden will, sollte sich ganz genau vorher die Zahlen der Stiftungen für Kinder und der Hilfsorganisationen für Kinder ansehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich als Spendensammler um eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Bedürftige kümmern. Jede Organisation hat sicher ihre Berechtigung und der Zweck der Stiftungen und Vereine sich für die Hilfe armer Menschen einzusetzen ist ehrenhaft. Trotzdem gibt es zwischen den Hilfsorganisationen, Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen Unterschiede, über die sich jeder Spender ausführlich informieren sollte.

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Es geht dabei um den Anteil der Verwaltungskosten, die aus den Erträgen der Stiftungen, Spenden und Zustiftungen zunächst entnommen werden, bevor es an die Verteilung der Spendengelder an die Bedürftigen geht. Jeder Spender und Stifter von größeren Zuwendungen möchte, dass die Spenden direkt dem Zweck der Spende oder Zustiftung, also bei den hilfsbedürftigen Personen ankommen und nur ein möglichst geringer Teil davon in der Verwaltung der Stiftungen und in den Administrationen der Hilfsorganisationen hängen bleibt und dadurch viel Geld verbrannt wird.

Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe garantiert, dass 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne jeden Abzug von den Erträgen, Spenden und Zustiftungen! Es kommen garantiert alle Erträge, jede Spende und die Erträge aus Zustiftungen auch bei den kranken Kindern, behinderten Kindern und deren Eltern an. Die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse einer jeden Stiftung kosten natürlich etwas. Als Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung entstehen diese Kosten auch für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe innerhalb der Merck Finck Stiftung. Diese Kosten werden allerdings zu 100% von den Stiftern privat getragen und belasten somit nicht die Erträge, Spenden oder Zustiftungen für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Für die Unterstiftung Behandlungskostenhilfe gibt es innerhalb der Merck Finck Stiftung eine gesonderte Buchführung, in der alle Kontenbewegungen transparent und nachvollziehbar festgehalten werden und dadurch die Aussage, dass alle Kosten von den Stiftern gesondert in die Stiftung eingebracht werden, belegt werden kann. Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe selbst, also die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe bei Behandlungskosten, die Kontakte zu den Hilfsbedürftigen oder die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, wie auch die Bearbeitung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt von den Stiftern selbst oder wird von anderen Personen ehrenamtlich übernommen. Das betrifft auch den Aufbau, die Texte und die Betreuung dieser Website.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sorgt dafür, dass Ihre Spende zu 100% ankommt!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Wer spenden will, sollte ein klares Ziel verfolgen!

Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder, viele Stiftungen für unterschiedliche Zwecke und auch einige Stiftungen für Kinder. Viele dieser Hilfsorganisationen und Stiftungen verfolgen mehrere Ziele und helfen mit Zuwendungen für völlig unterschiedliche Dinge und aus diversen Motivationen heraus. Die Mehrzahl der Spender möchte jedoch eine Spende für einen ganz bestimmten Zweck eingesetzt wissen. Dieses Angebot macht die Stiftung Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder.

RIKE_pixelio.de

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Ein Spender, auch bei Spenden für Kinder, sollte stets seinem persönlichen Gefühl nachgeben und sich einen Stiftungszweck heraussuchen, der genau das beschreibt, wofür die Spende eingesetzt werden soll. Außerdem ist es der überwiegenden Mehrzahl der Spender wichtig, dass nur sehr wenig oder besser kein Geld in der Verwaltung der Hilfsorganisationen oder Stiftungen hängen bleibt. Diese beiden Kriterien, d.h. ein klares Ziel der Stiftung, also die Behandlungskostenübernahme für schwerkranke Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und die Tatsache, dass kein Geld in der Verwaltung hängen bleibt, erfüllt in vollem Umfang der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Wer spenden will und sich mit dem Zweck der Spende, die Behandlung schwerkranker Kinder zu ermöglichen identifizieren kann, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau an der richtigen Stelle. Alle verfügbaren Spendengelder und alle Zustiftungen werden 1:1 ohne Verwaltungskosten nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Wie bei allen anerkannten Stiftungen bekommen Spender ab 2.000 Euro und Zustifter selbstverständlich eine bei der Einkommensteuer absetzbare Spendenbescheinigung*.

*Wir bitten um Verständnis, dass wir für Spenden unter 2.000 Euro leider keine Spendenbescheinigungen ausstellen können. Wenn wir diesen Verwaltungsaufwand betreiben würden, müssten wir von den eingehenden Spenden einen Teil für die Administration verwenden. Unsere Entscheidung ist, dass alle Spenden zu 100 Prozent – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – bei den Bedürftigen ankommen. Für den geringen Betrag, der bei der Steuererklärung für den Spender unter 2.000 Euro herauskommt, sollte man als Spender keinen Verwaltungskostenabzug von der geleisteten Spende akzeptieren.

Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen?

Die Augen verschließen, die Ohren zuhalten, nichts dazu sagen und nicht helfen, ist keine Lösung, wenn es um die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder geht, deren Eltern die Arztkosten nicht bezahlen können! Es gibt viele kranke Kinder, deren notwendige Behandlung nur am Geld scheitert. Dieses Problem ist nicht nur ein Problem in der Dritten Welt, sondern auch in den Schwellenländern und sogar in den reichen Industrienationen gibt es Fälle, bei denen es für sinnvolle und notwendige Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen keinen Kostenträger gibt. Das ist für jeden Erwachsenen zwar schon ein großes Problem, aber besonders für Kinder, die in diese Welt hineingeboren wurden und krank sind, ist das eine Schande.

Stephanie Hofschlaeger_pixelio.de

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Es gibt eine Vielzahl von Hilfsorganisationen für Kinder, Stiftungen für Kinder und Vereine, die sich um die Hilfe für Kinder kümmern. Auch bei bestimmten Krankheiten, wie Krebs oder Mukoviszidose, gibt es auf diese Krankheiten fokussierte Hilfsinstitutionen, die Hilfe für kranke Kinder anbieten oder sich mindestens als Charity-Organisationen um Spenden für Kinder kümmern. Der Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe geht es nicht um spezifizierte Krankheiten oder um eine breit angelegte Hilfe für Kinder, die für ausreichende Nahrung sorgt oder sich für die Veränderung der Lebensumstände von armen Kindern einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe kümmert sich allgemein um schwerkranke Kinder, ganz gleich welche Krankheit sie haben und welcher Behandlung sie bedürfen. Das gilt gleichermaßen für schwerkranke Kinder, wie für behinderte Kinder oder Kinder, die nach schweren Krankheiten dringend in einer Rehabilitation auf das Leben nach der Krankheit oder auf ein Leben mit der Krankheit vorbereitet werden. Nichts sehen, nichts hören und bei Behandlungskosten nicht helfen, darf in unserer reichen Gesellschaft nicht vorkommen. Wer für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder spendet, hilft damit den Kindern, damit sie in unserer Welt eine Zukunft haben.

Starke Schultern können mehr tragen und Hilfe für Kinder leisten!

In der Steuerdiskussion wird so oft darüber gesprochen, dass starke Schultern mehr tragen können, als schwache Schultern und diejenigen, die etwas mehr besitzen, den armen Leuten etwas davon abgeben sollen. Unsere Steuergelder kommen aber nicht bei den Schwächsten in der Gesellschaft an, sondern versanden oft im Staatsapparat oder landen bei schlecht geführten Banken und maroden Staaten. Die Schwächsten in der Gesellschaft sind die Kinder, die krank sind und für die es keine Behandlungskostenübernahme durch Krankenkassen gibt. Diese Kinder sind auf die Hilfe der „starken Schultern“ angewiesen, um ein schmerzfreies Leben führen zu können und sehr oft können die starken Schultern durch eine Spende für Kinder sogar ein Leben retten. Jeder, der mehr Geld hat, als er zum Leben benötigt, sollte erkennen, dass er zu denen gehört, die man in der politische Diskussion als diejenige bezeichnet, die „starke Schultern“ haben. Wenn auch Sie nach dieser Definition zu den Menschen mit starken Schultern gehören, sollten Sie durch eine Spende einen Beitrag dazu leisten, um kranken Kindern eine Zukunft zu schenken.

Kranke Kinder sind ein guter Grund für eine Spende!

Es gibt immer viele gute Gründe, warum man spenden sollte. Einer der wichtigsten Gründe ist aber ganz sicher die Behandlung von schwerkranken Kindern, die ohne fremde Hilfe keine Zukunft haben oder sogar sehr früh sterben müssten. Es gibt in vielen Ländern keine funktionierenden Gesundheitssysteme und aus diesem Grund müssen oft schon kleine Kinder viel Leid ertragen, von dem man sie mit ein wenig (oder manchmal auch relativ viel) Geld befreien könnte.

Dieter Schütz_pixelio.de

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Die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe  widmet sich genau diesem Thema. Hilfe für Kinder, für kranke Kinder oder Kinder mit Behinderung, ist der Stiftungszweck des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Die Kosten für notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, sollen vom Stiftungsfonds   übernommen werden. Selbstverständlich wird jeder Einzelfall überprüft und zu der Förderungswürdigkeit gehört selbstverständlich die Tatsache, dass die Eltern der kranken Kinder selbst keine ausreichenden Mittel zur Verfügung haben, um teure Operationen, lange Krankenhausaufenthalte und nachfolgende Rehamaßnahmen zu bezahlen. Vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Arzthonorare, Krankenhausrechnungen und Abrechnungen von Rehazentren ganz oder teilweise übernommen, wie auch nicht von den Eltern tragbare Kosten für Reisen zu den Behandlungsstätten, Betreuung der kranken Kinder vor Ort usw.

Die Spenden für Kinder kommen zu 100 Prozent an!

Wer für Kinder spenden möchte, die dringend ärztliche Hilfe brauchen und für die es sonst keinen Kostenträger für die Behandlung der kranken Kinder gibt, ist beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sehr gut aufgehoben. Die Stifter haben sich bereiterklärt über das Stiftungskapital hinaus mindestens alle Kosten für die Stiftung, die durch die Verwaltung oder beispielsweise durch die Vermögensverwaltung des Stiftungsvermögens entstehen, zusätzlich bereitzustellen. Das bedeutet für jeden Spender, dass sein Geld nicht auch nur teilweise durch Verwaltungskosten aufgefressen wird. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online durch einen Lastschrifteinzug oder eine Spende über eine Kreditkarte.

Stiftungen leiden unter den Niedrigzinsen!

Stiftungen haben die Aufgabe das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhalten und mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen für den Stiftungszweck finanzielle Mittel für Zuwendungen zur Verfügung zu stellen. Die Geldpolitik der Notenbanken hat wegen der Schuldenberge vieler Staaten einerseits und aus konjunkturellen Gründen andererseits, seit langer Zeit dazu geführt, dass Niedrigzinsen das Leben der Stiftungen schwerer machen. Stiftungen und dazu gehören selbstverständlich auch Stiftungen für Kinder und alle Hilfsorganisationen legen das Stiftungsvermögen, Spenden und Zustiftungen sehr konservativ an, um keine Risiken einzugehen.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Das ist richtig und gut so, aber hat leider dazu geführt, dass durch die Niedrigzinspolitik die Erträge aus Stiftungen aller Art immer geringer werden. Die Niedrigzinsen lassen die Sparvermögen schrumpfen und auch andere konservative Geldanlagen werfen keine Zinsen mehr ab, die über der Inflationsrate liegen. Diese Geldentwertung, die auf lange Sicht auch eine Geldvernichtung werden kann, trifft auch alle Stiftungen. Sparer brauchen einen vernünftigen Zinssatz und auch Stiftungen brauchen gute Zinssätze, damit Erträge erwirtschaftet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Wenn die Erträge aus Geldanlagen ausbleiben, helfen nur Spenden und Zustiftungen, damit die Stiftungen handlungsfähig bleiben. Wer kranke Kinder unterstützen will, damit auch sie in eine positive Zukunft schauen können oder überhaupt eine Zukunft haben, sollte die Hilfe für Kinder durch den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe daher mit einer Spende unterstützen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert, dass jeder Euro Spendengeld und jeder Euro aus einer Zustiftung direkt – ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten – an die hilfsbedürftigen Kinder geht. Die Stiftung für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ für schwerkranke Kinder unterstützt Eltern von kranken Kindern, die notwendige Operationen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Alle Spender ab einem Spendenbetrag von 2.000 Euro und Zustifter bekommen selbstverständlich eine steuerrelevante Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Behandlungskostenhilfe ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung, die für die Ausstellung der Spendenquittungen zuständig ist.

Für Spenden unter 2.000 Euro stellt die Merck Finck Stiftung keine Spendenbescheinigungen aus. Der Kostenaufwand für kleinere Spenden Spendenquittungen auszustellen, würde die Kosten für den Stiftungsfonds unangemessen belasten und es wäre dann nicht mehr möglich, dass 100 Prozent der Spendengelder auch bei den Hilfsbedürftigen ankommen. Der kleine Steuervorteil, den Spender mit Zuwendungen unter 2.000 Euro bei der Einkommensteuererklärung haben würden, sollte die Spender dazu verleiten, sich die Verwaltungskosten von anderen Hilfsorganisationen und Stiftungen anzuschauen. Es ist sicher im Sinne vieler Spender, dass kein Teil ihrer Spenden im Verwaltungsapparat der Hilfsorganisationen hängen bleibt. Wir möchten, dass 100 Prozent der Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören und bitten für unsere Entscheidung um Verständnis. Selbstverständlich sind wir auch für sehr kleine Spenden sehr dankbar und verwenden sie gerne für den guten Zweck.

Für Kinder spenden ist eine Spende für die Zukunft!

Lupo_pixelio.de

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Leider gibt es viele kranke Kinder, die keine Zukunft haben, denn es gibt für die Behandlung oft schwerkranker Kinder kein Geld. Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen sind meistens sehr teuer und wenn es keinen Kostenträger seitens von Versicherungen gibt und die Eltern der Kindern über zu wenig Mittel verfügen, kann es leider in unserer reichen Gesellschaft noch vorkommen, dass Kinder sterben müssen. Wenn Kinder sterben müssen, weil das Geld für eine adäquate Behandlung nicht zur Verfügung steht, müsste jedem Menschen ein kalter Schauer über den Rücken laufen; insbesondere den Menschen, die mehr Geld haben, als sie für ihren Lebensunterhalt benötigen. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen und auch spezielle Hilfsorganisationen für Kinder oder für bestimmte Krankheiten, aber das über Spendenaufkommen gesammelte Geld reicht leider nicht aus, um den Notstand der kranken Kinder und deren Eltern zu beseitigen. Die Stifter des Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ wollen ein Zeichen setzen und auf diesen Missstand aufmerksam machen. Jede Spende für kranke Kinder, denen geholfen werden kann, ist nicht nur eine momentan benötigte Hilfe für Kinder, sondern eine Spende für die Zukunft der betroffenen Kinder. Jedes Kind sollte eine Zukunft haben und es darf einfach nicht am Geld scheitern, ob ein Kind eine Zukunft hat – oder nicht. Die Stifter des Stiftungsvermögens wollen selbst zwar anonym bleiben, aber auch Spender, die in der Öffentlichkeit auf sich aufmerksam machen möchten, sind selbstverständlich mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ herzlich willkommen. Wer als Zustifter oder Spender auf dieser Internetseite genannt werden möchte, sendet einfach eine E-Mail an: spende@behandlungskostenhilfe.de und teilt der Redaktion die gespendete Summe und das Datum der Spende oder der Zustiftung mit. Für größere Spenden oder Zustiftungen wird die Redaktion Behandlungskostenhilfe auch gerne einen kleinen PR-Beitrag in den Blog einstellen; selbstverständlich auf Wunsch auch mit Foto und/oder Link auf eine Website.

Die Hilfe für Kinder mit einer Spende für Kinder, die dringend eine ärztliche Behandlung brauchen, ist nicht nur eine „gute Tat“, sondern jeder Spender ab 2.000 Euro und Zustifter bekommt selbstverständlich eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung von der Merck Finck Stiftung. Wer direkt spenden möchte, kann das auch online über diese Seite.

Eine Stiftung für Kinder mit klarer Fokussierung!

Es gibt viele Stiftungen, die sich mit vielerlei gemeinnützigen Aufgaben befassen und fast jede Stiftung hat sicher ihre Berechtigung. Es gibt allerdings vielfach Hilfsorganisationen und auch Hilfsorganisationen für Kinder, die sich eine große Vielfalt an Aufgaben zugeschrieben haben. Wenn das sehr große Hilfsorganisationen sind, denen beispielsweise durch die Fernsehanstalten mit Spendenaufrufen geholfen wird, so kommen in den meisten Fällen so viele Spendengelder zusammen, dass die Hilfe auch breit gestreut werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für kranke Kinder ist eine neue Stiftung, die sich ganz klar auf eine Art der Hilfe für Kinder fokussiert hat.

Helene Souza_pixelio.de

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Es sind Kinder mit Behinderung und kranke Kinder, denen durch die Stiftung geholfen werden soll, damit sie notwendige Behandlungen, beispielsweise teure Operationen,, bekommen. Auch die Eltern oder andere Betreuungspersonen oder Organisationen sollen von der Zustiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe unterstützt werden. Die Unterstützungen für Eltern oder anderen Betreuungspersonen und Organisationen werden allerdings nur gewährt, wenn diese Betreuung der kranken Kinder mit einer Behandlung im Zusammenhang steht. Selbstverständlich zählen dazu auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen nach einer Operation. Wer Spenden für Kinder leisten möchte oder etwas mehr Geld als Zustiftung für Kinder mit Behinderung oder kranke Kinder fokussiert für diesen Stiftungszweck als sinnvoll ansieht, der ist beim Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ sehr gut aufgehoben. Neben der klaren Fokussierung auf den Stiftungszweck als Hilfe für Kinder sind die Spender und Zustifter sicher, dass jeder Euro nur für den Stiftungszweck eingesetzt wird, denn der Stiftungsfonds arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die anfallenden Kosten für die Vermögensverwaltung werden von den Stiftern jährlich privat als Zustiftung gezahlt.

Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ hilft unbürokratisch!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Stiftung für Kinder mit einem exakt definierten Ziel. Das Ziel ist es eine Hilfe für kranke Kinder zu Verfügung zu stellen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt. Diese Stiftung für Kinder überprüft selbstverständlich die Unterlagen der Antragsteller und wird die finanziellen Unterstützungen fast ausnahmslos nur direkt an die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser oder Rehabilitationseinrichtungen leisten. Damit ist sichergestellt, dass das Geld der Stifter, Zustifter und Spender auch direkt und gezielt ankommt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist quasi eine der Hilfsorganisationen für Kinder, wenn auch erst am Anfang. In jedem Fall wird die Hilfe für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent nur für den Stiftungszweck eingesetzt. Diese Garantie gibt es nur von wenigen Hilfsorganisationen für Kinder.

Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, sind Sie hier genau richtig. Jede Spende für Kinder mit Behinderung oder andere kranke Kinder kommt direkt bei den hilfsbedürftigen Wenn auch Sie für Kinder spenden möchten und sicher sein wollen, dass ihr Geld direkt und ohne Verwaltungskosten nur als Hilfe für Kinder wirklich ankommt, dann sind Sie bei dieser Stiftung für kranke Kinder sehr gut aufgehoben. Wenn auch Sie für die Behandlungskosten eines schwerkranken Kindes keinen Kostenträger haben, wenden Sie sich vertrauensvoll über diese Website an die Stifter. Selbstverständlich bekommt jeder Spender ab einer Spende von 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.

Wir haben uns entschlossen für kleinere Spenden keine Spendenquittungen auszustellen, weil das die Kosten für die Stiftung zu sehr belasten würde. Es dürfte auch im Sinne aller Spender sein, dass nicht ein Teil der Spende im Verwaltungsapparat hängen bleibt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe garantiert jedem Spender, dass sein Beitrag zu 100 Prozent ankommt!

Wer etwas mehr Geld hat, sollte eine Spende für kranke Kinder leisten!

Hofschlaeger_pixelio.de

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Es heißt immer so schön in den Wahlaussagen fast aller Parteien in Deutschland, dass die stärkeren Schultern mehr tragen können, als die Schwachen in der Gesellschaft. Das ist sicherlich richtig, aber nicht immer sind es höhere Steuern, die wirklich dort helfen, wo es wichtig ist. Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe haben mehr Geld zur Verfügung, als sie ausgeben wollen. Sie verfahren nicht nach dem Motto: Mein Haus, meine Auto, mein Boot. Natürlich haben sie ein Haus und auch ein Auto, aber nicht in den Dimensionen, wie man es sich vorstellen könnte, wenn jemand bis zu einer halbe Million Euro in eine gemeinnützige Stiftung als Hilfe für kranke Kinder gibt. Die Stifter haben kein Haus auf Mallorca, sonst wo am Mittelmeer und auch nicht in Florida oder Kalifornien. Sie haben auch keine große Jacht, auf der sie in den südlichen Gewässern Champagner trinkend ihre Zeit verbringen. Es handelt sich um ganz normale Menschen aus Deutschland, die einen Teil ihres Geldes für den guten Zweck als Spende für kranke Kinder angelegen wollten. Die Stifter sehen in dem Stiftungszweck eine sehr sinnvolle Aufgabe, damit es möglichst vielen kranken Kindern in der Welt bald wieder besser geht. Wer also etwas mehr Geld zur Verfügung hat, als er ausgeben möchte, sollte sich mit einer Spende für Kinder oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ über diese Website melden oder direkt den Kontakt zur Merck Finck Stiftung suchen. Bitte erwähnen Sie immer dabei den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Selbstverständlich bekommt jeder Spender  für Kinder mit einem Spendenbetrag von mehr mindestens 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Wir haben uns entschlossen für kleinere Spenden, für die wir selbstverständlich sehr dankbar sind, keine Spendenbescheinigungen auszustellen, weil das die Kosten für die Stiftung zu sehr belasten würde. Wer wirklich kranken Kindern helfen will, dem kommt es sicher bei einer Spende unter 2.000 Euro nicht darauf an, einen sehr kleinen Teil seiner Spende durch die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet zu bekommen.