Schlagwort-Archiv: Hilfe bei Behandlungskosten

Die kleine Mayar aus Algerien braucht dringend Ihre Hilfe!

Mayar wurde im Oktober 2016 mit einem schweren Herzfehler geboren. Schon mit fünf Monaten musste sie das erste Mal am Herz operiert werden, was aber leider nicht den erhofften Erfolg brachte. In ihrer Heimat Algerien waren die Ärzte nicht mehr in der Lage zu helfen. Die Eltern suchten im Ausland nach Experten und nach Spendern für eine weitere Operation. Die Herzspezialisten im Deutschen Herzzentrum in München standen für die lebensnotwendige Operation zur Verfügung und die Eltern fanden auch großzügige Spender, die die Kosten in Höhe von ca. 41.000,00 Euro für die erste OP im Frühjahr 2019 übernahmen.

Foto 1. OP

Foto 1. OP

Nach der erfolgreichen Operation ist Mayar wieder in ihre Heimat gereist und ihre Eltern konnten ihr Glück kaum fassen, dass der Überlebenskampf ihrer kleinen Tochter vorbei war. Klar war allerdings auch, dass eine weitere Operation erfolgen muss und die Zeit dafür ist jetzt gekommen.

Die anstehende letzte Herz-Operation soll wieder vom Deutschen Herzzentrum in München durchgeführt werden und der Kostenvoranschlag zeigt einen Betrag von 54.600,00 Euro. Die Eltern sind nicht in der Lage einen finanziellen Beitrag zu leisten und bitten Sie um eine Spende für Mayar, damit das Kind im Leben durchstarten kann.

Bitte spenden Sie! Jeder kleine Betrag hilft!

Olivia wurde operiert und es geht ihr gut!

Wir freuen uns sehr, dass wir einen Beitrag dazu leisten konnten, dass die kleine Olivia operiert wurde und sie auf dem Weg der Besserung ist. Hier das Dankschreiben der Familie, die die Spendenaktion auf den Weg gebracht hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
 Olivia-1
mit Freude kann ich Ihnen mitteilen, dass Olivia am 26.02. im Herzzentrum Berlin operiert wurde.
Sie befindet sich noch auf der Intensivstation auf dem Weg der Besserung.
Ich möchte Ihnen im Namen der Mutter und von meiner Seite unsere tiefe Dankbarkeit für Ihre Hilfe
zum Ausdruck bringen.
„Wer einen Mensch rettet, rettet die Welt“
Schöne Grüße
Wenn auch Sie einen Beitrag dazu leisten möchten, dass wir schwerkranken Kindern das Leben schenken, spenden Sie bitte einfach über das Formular von betterplace.org auf dieser Seite. Sie bekommen für jede noch so kleine Spende eine Bescheinigung für das Finanzamt von diesem Portal.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Spenden zu Weihnachten – aber wofür?

Die Weihnachtszeit ist auch eine Zeit, in der viele Hilfsorganisationen mit Spendenkampagnen auf sich aufmerksam machen. Ob es nun der RTL-Spendenmarathon ist, die ZDF-Spenden-Gala für den Verein „Ein Herz für Kinder“ oder auch die Spendensammlungen vieler anderer kleiner Organisationen, die durch Massenaussendungen und Sammelbüchsen in den Fußgängerzonen versuchen ihr Budget aufzustocken.

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Die Advents- und Weihnachtszeit wird auch als die besinnliche Zeit bezeichnet, was auch der Grund ist, warum die Hilfsorganisationen und Stiftungen an die Mildtätigkeit und Hilfsbereitschaft der Menschen gerade in dieser Zeit appellieren. Leider ist es so, dass oft nur die großen Organisationen, die die Möglichkeit haben über das Fernsehen die Spenden einzutreiben, bedacht werden. Es gibt aber viele kleine Stiftungen und gemeinnützige Vereine, die das Geld oft sehr dringend brauchen, weil sie nicht über ausreichende Mittel verfügen, um allen lebensbedrohlich erkrankten Kindern eine Chance zu geben. Dabei geht es nicht um Millionenprojekte, zu den die Großen in der Lage sind, sondern um dringend benötigte Hilfe im Einzelfall. Die großen Hilfsorganisationen verwenden die Spendengelder zwar auch hier und da für die Hilfe im Einzelfall, aber das ganz große Geld fließt in Großprojekte, die in vielen Fällen eigentlich in das Aufgabenfeld der Politik gehören.

Wonach sollten Sie bei einer Spende entscheiden?

Wichtig ist zunächst, dass Sie nicht für irgendwelche Verwaltungskosten spenden. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Spenden nur an Stiftungen, Vereine oder Organisationen gehen, die völlig ohne Verwaltungskosten arbeiten. Das bedeutet, dass jeder EURO dort ankommt, wo er hingehört und kein Teil davon in einem Verwaltungsapparat hängen bleibt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten. Das können wir Ihnen garantieren und auch die Merck Finck Stiftung, in die der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe integriert ist, wird Ihnen das gerne bestätigen. Alle Kosten, die die Buchhaltung und den Jahresabschluss betreffen, werden gesondert von den Stiftern privat getragen. Die Administration, der Kontakt und die Website des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erfolgen ehrenamtlich.

Wollen Sie für einen bestimmten Zweck spenden?

Ein weiteres Kriterium für eine Spendenbereitschaft ist in den meisten Fällen das Wissen, wofür die Spende geleistet wird. Die Mehrzahl der Spender möchte für einen ganz bestimmten Zweck spenden. Das bedeutet, dass die Spendengelder nicht in einen großen Topf gehen sollen, wovon sich viele Projektverantwortlichen bedienen. Wer genau wissen möchte, wofür seine Spende verwendet wird, findet nicht bei jeder Organisation die Möglichkeit darüber zu entscheiden. Eine Spende an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kann zweckgebunden für ein bestimmte Kind oder eine geförderte Maßnahme erfolgen. Einfach auf die Überweisung „zweckgebunden für ………..“ reicht, um sicher zu sein, dass die Spende nur für diesen gewollten Zweck eingesetzt wird. Es gibt viele mildtätige oder gemeinnützige Spendenmöglichkeiten. Wir haben uns nur und ausschließlich für die Behandlungskostenübernahme kranker Kinder entschieden, die keine Krankenversicherung haben oder bei denen die Behandlungskosten nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden. Selbstverständlich wird geprüft, welchen Beitrag die Eltern des Kindes dafür leisten können.

Martin Büdenbender_pixelio.de

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Denken Sie bitte in der Weihnachtszeit daran, dass es viele schwerkranke Kinder als größtes Geschenk ansehen würden, wenn sie gesund werden. Oft sind es auch die Eltern, die bei lebensbedrohlichen Krankheiten von Säuglingen verständlicherweise keinen anderen Wunsch haben. Dieses Geschenk für kranke Kinder kostet jedoch in den meisten Fällen sehr viel Geld. Deshalb bitten wir um Ihre Spende.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!

Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndrom 1a!

Die Eltern der 5-jährigen Elena hatten für die Behandlungskosten Hilfe beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe beantragt und eine Kostenübernahme wurde für die erste Behandlung im Jahr 2014 zugesagt. Die erste Behandlungsserie wurde zwischen dem 24. Februar 2014 und dem 20. März 2014 im Naturheilzentrum Bottrop durchgeführt. Die vorher durchgeführten Behandlungen, die Elenas Eltern noch aus eigenen Mitteln finanzieren konnten, hatten bereits erfolgversprechende Verbesserungen hervorgebracht und auch die jetzt durchgeführte Behandlungsserie hat die früheren Erfolge bestätigt. Allen Beteiligten ist dabei völlig klar, dass es keine vollkommene Heilung für Elena geben kann, sondern nur eine Verbesserung der Lebensumstände für das kleine Mädchen. Dieses Minimalziel ist bei dem Krankheitsbild des Kindes jedoch jede Anstrengung wert.

Die Kombination von klassischen Behandlungsmethoden und Naturheilverfahren hat sich bei der Behandlung des CDG Syndroms 1 a bewährt!

Ständiges Muskeltraining, kontinierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind die klassischen Behandlungsmethoden, die für Elena das Leben erleichtern und verbessern sollen. Zur Unterstützung hat Elena in der Behandlungsserie im Naturheilzentrum Bottrop an 11 Therapieterminen insgesamt 22 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommen, die wie folgt zusammengestellt wurden.

Mikrosystem-Akupunktur

su jok, eciwo, periostal, yamato, chin. Schädel, franz. und russ Ohr, korean. Hand

Stimulation von Akupunkturpunkten

Aromaöl, Tiefenwärme, Farblich

Atem- und Infusionstherapie

Aromaöl, Pflanzen, Kräuter

Medikomechanische Anwendungen

Einreibung, manuelle Therapie, Injektion

Repertorisation

Homoöpathie, Isopathie, Phytotherapie, medizinische Infusionen, Tees

Intensiv-Beratung

Ernährung, psycho-soziale und familiäre Faktoren, Folge-Anamnese, Therapieverlauf

Kleine Fortschritte geben Anlass zur Hoffnung und ermutigen zu weiteren Behandlungen!

Die Behandlungserfolge werden nicht nur durch Elenas Eltern bestätigt, sondern auch von Therapeuten und behandelnden Ärzten. Die einzelnen Veränderungen nach der Behandlungsserie:

  • Positive Verbesserung der Motorik
  • Verbesserung der Feinmotorik
  • Verbesserte Stabilität durch die Erhöhung des Muskeltonus
  • Deutliche Zunahme der statomotorischen Leistung
  • Bessere Koordination der oberen und unteren Extremitäten
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten
  • Vereinfachung der Kommunikation

Die vorgenannten Behandlungen fördern offensichtlich das Selbstheilungspotential des Körpers und unterstützen damit den Verbesserungsprozess. Selbst die kleine Elena spürt die Verbesserungen offenbar deutlich, denn sie ist bei den Behandlungen stets hoch motiviert.

Weitere Fortschritte bei der Behandlung des CDG Syndroms werden prognostiziert!

Die erfolgten Ganzkörperregulationsmaßnahmen, die als Schwerpunkt die Nadelstichtechnik (Akupunktur) beinhalten, haben gezeigt, dass diese Reize dem Körper in seiner Regenerationsfähigkeit helfen. Die Empfehlung der Experten lautet, dass die Kombination von naturheilkundlicher Reiztherapie und intensivtherapeutischen Behandlungen fortgesetzt werden sollte. Weitere Fortschritte der motorischen, kognitiven und artikulatorischen Fähigkeiten werden erwartet.

Die durchgeführte Behandlungsserie wurde durch eine zweckgebundene Spende des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe an die Merck Finck Stiftung ermöglicht. Die Liquidation des Naturheilzentrums Bottrop wurde im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die Merck Finck Stiftung überwiesen.

Bitte helfen auch Sie durch Ihre Spende, dass wir die nächste Behandlungsserie für die kleine Elena ermöglichen können.

Zur Spende geht es hier.

 

Neuer Fragebogen für Anträge an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Das deutsche Stiftungsrecht ist sehr streng und alle Stiftungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Die Stiftungsbehörden kontrollieren die Stiftungen regelmäßig und überprüfen die Ausgaben der Stiftungen, auch der Unterstiftungen und Stiftungsfonds, wozu auch der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört. Problemlos ist eine Zuwendung an eine Hilfsorganisation, die eine Freistellungsbescheinigung einer Steuerbehörde vorlegen kann und damit ihre Gemeinnützigkeit belegen kann. Kompliziert wird es immer dann, wenn Stiftungen oder gemeinnützige Vereine direkt an hilfsbedürftige Personen Zuwendungen leisten oder ärztliche Hilfen durch Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte direkt mit den Leistungserbringern abrechnen wollen.

Der Fragebogen für Hilfsanträge kann ab sofort abgefordert werden!

Selbstauskunft BehandlungskostenhilfeDamit der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wurde jetzt ein Fragebogen entwickelt, der zwar auf den ersten Blick etwas umfangreich und teils kompliziert aussieht, aber bei genauerem Hinsehen leicht zu beantworten ist. Bei Hilfsanträgen für eine Behandlungskostenhilfe, die direkt mit den Leistungserbringern in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Rehabilitationseinrichtungen abgerechnet werden soll, müssen sich die Hilfesuchenden leider dieser Prozedur unterziehen und alle auf dem Fragebogen aufgelisteten Fragen beantworten und die geforderten Unterlagen dem Hilfeersuchen beiliegen. Da es sich um Originalunterlagen handeln muss, ist auch der Versand per Mail nicht möglich, sondern der Postweg zwingend erforderlich. Alle, die Hilfe für Kinder brauchen, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt, können den Behandlungskostenhilfe-Fragebogen ab sofort per Mail anfordern. Einfach den Hilferuf unter info@behandlungskostenhilfe.de schildern und per Mail absenden. Der Fragebogen Behandlungskostenhilfe kommt umgehend per Mail an Ihre Anschrift.

Die Behandlungskosten übernimmt die Stiftung!

Es gibt viele Stiftungen, Hilfsorganisationen und gemeinnützige Vereine, die sich mit einer Vielzahl von Aufgaben und beispielhaftem Engagement um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen in der Dritten Welt kümmern. In den meisten Fällen helfen die Stiftungen und Hilfsorganisationen in einem breit angelegten Rahmen. Es geht um die Ernährung, um die Gesundheit, um Bildung und viele andere Hilfsangebote. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein eng definiertes Feld für die Hilfe gesteckt.

S.v.Gehren_pixelio.de

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Er hilft eine adäquate ärztliche Behandlung für kranke Kinder zu ermöglichen, die keine oder mindestens keine ausreichende Krankenversicherung haben und in den Fällen, in denen die Eltern der kranken Kinder nicht in der Lage sind die Behandlungskosten selbst zu tragen. Für diese armen, kranken Kinder gibt es in vielen Fällen keinerlei Hilfen, um sie von ihren Schmerzen und ihrem Leid zu befreien. Es geht manchmal soweit, dass die Kinder ohne ärztliche Hilfe sogar sterben würden.

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann über diese Website um Hilfe bitten!

Wer für Behandlungskosten Hilfe benötigt, kann sich über diese Website an den Stiftungsfonds wenden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet aber auch mit verschiedenen Hilfsorganisationen zusammen, die Hilferufe an die Stiftung weiterleiten. Die aktuellen Partner des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind der Verein „Herz für Kinder“ und der Verein „Back-to-Life“. Diese beiden Partner-Organisationen helfen mit großem Engagement und sehr viel Geld auf verschiedenen Ebenen in mehreren Ländern der Welt, damit es einer großen Zahl von sehr armen Menschen besser geht. Es gibt aber auch Stiftungen, die über relativ geringe Mittel verfügen oder Organisationen, bei denen es die Satzung nicht erlaubt, für die direkte Hilfe für kranke Kinder zu sorgen. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist sehr streng reglementiert und die Stiftungen dürfen ausschließlich dort helfen, wo die benötigte Hilfe exakt mit der Stiftungssatzung übereinstimmt.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bietet eine Zusammenarbeit an!

Wenn Sie für eine Stiftung oder Verein tätig sind, deren Satzung keine Hilfe für schwerkranke Kinder vorsieht, sind Sie herzlich zu einer Zusammenarbeit mit dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eingeladen. Wir werden Ihr Zusammenarbeitsangebot prüfen und stehen jederzeit für Auskünfte über unser Hilfsangebot zur Verfügung. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit wäre beispielsweise die Weiterleitung von Hilferufen, die in den Arbeitsumfang des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe passen. Wir kümmern uns dann um die Hilfsanfragen und stimmen die Vorgehensweise mit Ihnen ab.

S. Hofschlaeger_pixelio.de

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Wenn Sie als Hilfsorganisation oder Stiftung eine Freistellungsbescheinigung vorlegen können und eine Spendenquittung ausstellen dürfen, ist die Abwicklung über Ihre Stiftung oder Hilfsorganisation möglich. Sollten Sie keine Freistellungsbescheinigung vorlegen können oder die Abwicklung nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns direkt mit den hilfebedürftigen Personen und sorgen für eine unbürokratische Abwicklung. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass auch wir uns streng an das deutsche Stiftungsrecht halten müssen, was u.a. bedeutet, dass wir die Antragsteller um entsprechende Auskünfte bitten müssen, um den mildtätigen Zweck der Zuwendung belegen zu können.

Wenn auch Sie schwerkranken Kindern helfen wollen, spenden Sie einfach!

Der Behandlungskostenhilfe für Aster aus Nepal hatte Erfolg!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekam eine Anfrage von der Hilfsorganisation Back-to-Life e.V. und hat unbürokratisch in kürzester Zeit Hilfe für eine Notoperation zugesagt: Lesen Sie hier den Behandlungsbericht aus Nepal:

Behandlungsbericht Aster Chepang (10)

Anfang Dezember erfuhren wir von unserem nepalesischen Projektmanager Dikendra Dhakal,
dass die zehnjährige Aster Chepang – eines von unseren Schulmädchen in Chitwan, Südnepal
– an einer akuten Nierenkolik litt.

Aufgrund der starken Schmerzen ließen wir Aster im nächstgelegenen Krankenhaus in
Bharatpur (ca. 40 Km entfernt) untersuchen. Die Ärzte entdeckten mehrere, teils große
Nierensteine, sahen sich aber außerstande die dringend notwendige OP in Bharatpur
durchführen zu können und verwiesen uns an eine Klinik in Kathmandu, die besser
ausgestattet sei.

Da sich die arme Familie weder den Transport noch die Behandlung jemals hätte leisten
können, entschieden wir uns dies nach Rücksprache mit Ihrer Organisation zu übernehmen
und brachten das Mädchen und ihren Vater umgehend nach Kathmandu. Dort nahm sie unser
Mitarbeiter Dharma Paudel in Empfang und kümmerte sich fortan um die Organisation der
Behandlung sowie die Versorgung des Mädchens.

Zunächst ließen wir Aster erneut in einem staatlichen Krankenhaus untersuchen, da die
Behandlungskosten dort in der Regel niedriger sind. Die Ärzte bestätigten die Diagnose und
die Dringlichkeit einer OP, aber in keinem der staatlichen Krankenhäuser Kathmandus war in
den nächsten 2 Monaten ein OP-Termin zu bekommen, weswegen wir uns an eine
Privatklinik wandten.

Im Himal Hospital übernahm Dr. Ashok Rana die Behandlung und bestätigte zunächst die
bisherige Diagnose.

Himalaya Hospital Kathmandu

Himalaya Hospital Kathmandu

Als Ursache für die Nierensteine stellte er außerdem eine Verengung des Harnweges zwischen der linken Niere und der Blase fest. Nachdem er sich mittels Blutuntersuchung und Röntgenaufnahmen ein umfassendes Bild verschafft hatte, wurde Aster
am 17. Dezember operiert.

Aufgrund der Anzahl von insgesamt sieben Nierensteinen und deren Größe (der Größte maß 2x2cm!!) musste die Niere geöffnet werden, um die Steine zu entfernen. Außerdem wurde auch der verengte Harnweg durch eine eingesetzte Gefäßstütze (engl. „stent“) geweitet, um weiteren Nierensteinen in der Zukunft vorzubeugen.

Operation in Kathmandu

Operation in Kathmandu

Die Nierensteine

Die Nierensteine

Die Operation verlief sehr erfolgreich und Aster hat sie gut überstanden. Allerdings war die Niere nach der OP noch etwas angegriffen, weshalb Dr. Rana entschied, Aster solle noch einige Zeit zur Beobachtung der Nierenfunktion und zur Erholung von der OP im Krankenhaus verbleiben.

Aster nach der OP

Aster nach der OP

Am 11. Januar konnte Aster vollkommen gesund entlassen werden. Ihre Niere weist keinerlei Schädigung auf und sie hat weder Schmerzen noch sonstige Einschränkungen zu beklagen. Dr. Rana bestätigte uns nochmals, dass bereits eine spätere Operation voraussichtlich zu Nierenversagen sowie einer Infektion der rechten Niere und damit im schlimmsten Fall zum Tode des Kindes geführt hätte.

Aster ist mir ihrem Vater in ihr Heimatdorf zurückgekehrt und wird dort von unserem Team regelmäßig besucht. In etwa drei Monaten muss sie zu einer weiteren Nachuntersuchung nach Kathmandu in der die Funktion der Nieren sowie die Verbesserung durch die eingesetzte Gefäßstütze kontrolliert werden sollen.

Aster geht es gut!

Aster geht es gut!

Aster und ihre Familie sind unendlich dankbar, dass ihnen durch ihre Unterstützung geholfen und „ein neues Leben“ gegeben werden konnte und auch wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken.

Stiftungen haben nach dem Stiftungsrecht strenge Regeln!

Stiftungen dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck Geld ausgeben, sondern sind verpflichtet strengstens darauf zu achten, dass die verwendeten Mittel exakt dem Stiftungszweck entsprechen. Außerdem gibt es zwei Paragraphen, die die Mittelverwendung für Stiftungen regeln. Entweder die Förderung bestimmter gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben wird nach § 58 AO abgewickelt, was bedeutet, dass der Empfänger eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ist und eine Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Zuwendungen gemäß § 57 AO gleistet werden. In diesem Fall können die Zuwendungen auch an Leistungsempfänger gehen, die keine Freistellungsbescheinigung beibringen können, aber die Hilfsbedürftigkeit der Leistungsempfänger muss strengstens kontrolliert werden. Wenn es bei diesen Zuwendungen nachgewiesen werden kann, dass keine Hilfsbedürftigkeit im Sinne einer mildtätigen Zuwendung vorliegt, läuft die Stiftung Gefahr ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und die Merck Finck Stiftung garantieren!

Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe achtet sehr genau darauf, dass Spendengelder nur für die Behandlung wirklich hilfsbedürftiger, kranker Kinder ausgegeben werden. Außer dieser Kontrolle werden die Zuwendungen aus dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch die sachkundigen Mitarbeiter der Merck Finck Stiftung noch einmal streng unter die Lupe genommen, was für die Zustiftung Behandlungskostenhilfe dadurch mindestens eine Art 4-Augen-Prinzip ergibt. Spender und Zustifter können damit absolut sicher sein, dass ihre Hilfe für Kinder wirklich auch bei den kranken Kindern ankommt. Das geschieht vorzugsweise auch dadurch, dass die ärztlichen Leistungen, Kosten für das Krankenhaus oder Rehabilitationsmaßnahmen direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet werden. Die entstandenen Kosten für ein schwerkrankes Kind, das behandelt wurde, müssen durch Rechnungen der betreffenden Institutionen belegt werden und sind damit jederzeit kontrollierbar. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hilft nur dort, wo es keinen anderen Kostenträger, zum Beispiel eine Krankenversicherung, für das kranke Kind gibt.

Und das Beste kommt zum Schluss:

Beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden die Spenden direkt ohne einen Abzug für Verwaltungskosten zu 100 Prozent an die Hilfsbedürftigen weitergeleitet. Die Stifter tragen die entstehenden Kosten für die Stiftung zusätzlich aus privaten Mitteln.

Die Behandlungskosten übernimmt der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

  • Haben Sie ein schwerkrankes Kind und brauchen Hilfe?
  • Können Sie eine wichtige Operation für Ihr Kind nicht bezahlen?
  • Haben Sie keinen Kostenträger für eine notwendige ärztliche Behandlung?
  • Haben Sie keine Krankenversicherung für ihr krankes Kind?
  • Gibt es eine wichtige Hilfe für Ihr behindertes Kind, die keine Krankenkasse übernimmt?
  • Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für technische Hilfen für Ihr Kind?
  • Kann man Ihrem Kind mit einer speziellen Behandlungsmethode helfen?
  • Wird eine Rehabilitationsmaßnahme für Ihr krankes Kind nicht von der Kasse bezahlt?
  • Können Sie die Betreuungskosten für Ihr schwerkrankes Kind nicht bezahlen?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, haben Sie eine Chance, dass Sie eine finanzielle Unterstützung vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jedem Hilfeantrag auch eine finanzielle Hilfe zukommen lassen können. Einmal muss der Hilfeantrag mit dem in der Stiftungssatzung definierten Stiftungszweck absolut übereinstimmen und auf der anderen Seite verfügt der neue Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe noch nicht über unendliche Mittel.

Günther Richter_pixelio.de

Günther Richter_pixelio.de

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird aber durch Öffentlichkeitsarbeit Spender ansprechen und auch versuchen Menschen zu erreichen, die über die finanziellen Möglichkeiten verfügen auch eine größere Zustiftung leisten zu können. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine Unterstiftung der Merck Finck Stiftung, die als Stiftungsfonds innerhalb dieser größeren Stiftung gegründet wurde. Der Grund, warum keine eigene Stiftung gegründet wurde ist der, dass die Stifter absolut anonym bleiben wollen und das in einer eigenen Stiftung leider in Deutschland nicht möglich ist, weil die Stifter im Stiftungsregister benannt werden müssen. Die Stifter brauchen und wollen keine PR und möchten auch mit der Stiftung nicht die Hochachtung des Publikums erreichen, sondern helfen nur aus einem einzigen Grund; das ist der, für schwerkranke Kinder eine Zukunft zu ermöglichen.

Wenn Sie Hilfe für Ihr schwerkrankes Kind brauchen, melden Sie sich über diese Website!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es in der Stiftungssatzung beschrieben, dass sie für finanzielle Hilfe gegründet wurde, um schwerkranken Kindern eine angemessene ärztliche Behandlung zukommen zu lassen. Selbstverständlich wird ein Hilfeantrag nur dann gewährt, wenn es für die notwendige Behandlung, eine wichtige Operation oder eine das Leben verbessernde Rehabilitationsmaßnahme sonst keinen Kostenträger gibt. Es geht darum dort eine Hilfe anbieten zu können, wo die Eltern verzweifelt sind, weil sie ihrem kranken Kind nicht helfen können. In Ländern mit einem funktionierenden Gesundheitssystem dürften solche Fälle nicht vorkommen, aber es gibt sie leider trotzdem. In Ländern, die für ihr Volk kein kostenloses Gesundheitssystem zur Verfügung stellen, sind viele Eltern nicht in der Lage die Kosten für eine notwendige Behandlung ihrer kranken Kinder bezahlen zu können und brauchen dringend finanzielle Unterstützung.

Wenn auch Sie kranken Kindern helfen wollen und den Kindern eine Zukunft ermöglichen möchten, sind Sie mit einer Spende oder einer Zustiftung für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe richtig gut aufgehoben. Es wird Ihnen schon jetzt zugesichert, dass Ihre Spende oder Ihre Zustiftung beim Stiftung Behandlungskostenhilfe zu 100 Prozent nur für die Hilfe der Kinder verwendet wird. Die Stiftung für Kinder  Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne Verwaltungskosten!

Ich brauche Hilfe für Behandlungskosten!

Wenn man für ein schwerkrankes Kind Hilfe für Behandlungskosten braucht, gibt es in Ländern, die kein funktionierendes Gesundheitssystem haben, nur die Möglichkeit sich an Hilfsorganisationen oder Stiftungen für Kinder zu wenden und um Hilfe für die Behandlungskosten nachzufragen. Es gibt zwar viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich zur Aufgabe gemacht haben die Lebensumstände armer Kinder zu verbessern oder sich einfach darum kümmern, dass Menschen in sehr armen Ländern überleben. Es gibt noch immer viel Hunger in der Welt und alle diese Hilfsorganisationen und spezielle Hilfsorganisationen für Kinder haben sicher ihre Berechtigung.

Detlev Beutler_pixelio.de

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Vielfach ist es aber so, dass in der Stiftungssatzung oder in den Vereinsstatuten die individuelle Hilfe für einzelne Personen nicht als Stiftungszweck angeführt ist. In diesen Fällen müssen die Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützigen Vereine die Hilfe leider ablehnen, um ihre Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Stiftungsbehörden achten sehr genau auf die Arbeit von Stiftungen und prüfen, dass die verwendeten Mittel ausschließlich entsprechend der Stiftungssatzung eingesetzt werden. Das ist auch wegen der Steuerbegünstigung für Stiftungen gut so, denn als Steuersparmodell für den eigenen Geldbeutel oder zur Unterstützung der Verwandtschaft darf eine Stiftung nicht verkommen.

Woher kommen die Anfragen der nach Hilfe für die Behandlung suchenden Eltern?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe kümmert sich nicht um eine breit angelegte Hilfe für diverse Notstände in der Welt, sondern hat sich zur Aufgabe gemacht die Behandlung schwerkranker Kinder, für die es sonst keinen Kostenträger gibt, ganz oder teilweise durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Als neu gegründeter Stiftungsfonds hat die Zustiftung für die Kostenübernahme der Behandlungskosten für Kinder, die den Stiftungszweck schon in der Domain www.behandlungskostenhilfe.de verankert hat, noch keinen hohen Bekanntheitsgrad und ist demnach noch nicht als Kontaktadresse für hilfebedürftige Personen bekannt. Aus diesem Grund hat die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe bereits zu großen Hilfsorganisationen den Kontakt aufgenommen, um von dort die Informationen über Anfragen für die Kostenübernahme bei der Behandlung von kranken Kindern zu bekommen. Manchmal ist es auch so, dass die angefragten Hilfsorganisationen in dem betreffenden Moment keine ausreichenden Mittel für eine Kostenübernahme für die Behandlung der kranken Kinder zur Verfügung haben. Die Anfragen der hilfesuchenden Eltern kranker Kinder werden an den Stiftungsfonds Behandlungskosten weitergeleitet bzw. die Hilfssuchenden bekommen die Kontaktadresse, um sich selbst an den Stiftungsfonds zu wenden.

Wenn auch Sie für eine Hilfsorganisation tätig sind, die derartige Anfragen für die Behandlung schwerkranker Kinder bekommen, wenden Sie sich einfach an: info@behandlungskostenhilfe.de

Kostenübernahme Behandlungskosten!

Die Kostenübernahme für Behandlungskosten ist für viele Eltern ein unlösbares Problem. Operationen und Krankenhausaufenthalten sind sehr teuer und wenn nach der Krankenhausbehandlung noch eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, steigen die Kosten für die Behandlung noch einmal kräftig. Wir haben zwar in Deutschland ein im Prinzip funktionierendes Gesundheitssystem und für notwendige ärztliche Behandlungen sollte gesorgt sein. Doch lange nicht alle Behandlungsformen werden von den Krankenkassen übernommen und es gibt innerhalb des Systems, wie man weiß, auch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenkassen. Die Leistungen für gesetzlich Versicherte weichen in vielen Bereichen von den Leistungen, die Menschen bekommen, die privat versichert sind, noch erheblich ab. Das ist der Grund, warum man von einer Zweiklassenmedizin spricht. Es ist lange überfällig, dass die Leistungen, gleich welche Art Krankenversicherung vorliegt, angeglichen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine private Krankenkasse andere, bessere Leistungen verspricht, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.

Kostenübernahme für Behandlungskosten ohne Krankenversicherung!

Schon in Deutschland gibt es viele sinnvolle Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, aber beispielsweise für kranke Kinder eine große Hilfe sind und das Leben erträglicher machen können. Es gibt aber in vielen anderen Ländern kein funktionierendes Gesundheitssystem und kranke Kinder sind darauf angewiesen, dass eine notwendige ärztliche Behandlung bezahlt werden muss. Gerade in diesen Ländern gibt es oft große Armut und Eltern, die kranke Kinder oder behinderte Kinder haben, können die Kosten für die Behandlung ihrer Kinder nicht bezahlen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich zur Aufgabe gemacht Mittel für notwendige oder auch nur sinnvolle Behandlungen von kranken Kindern zu übernehmen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder über eine Krankenversicherung bereits eine Grundversorgung bekommen oder ob die Kinder, bzw. die Eltern der kranken Kinder, in keiner Krankenversicherung sind, die eine Kostenübernahme Behandlungskosten garantiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verfügt über ein Stiftungskapital, das in die Merck Finck Stiftung eingebracht worden ist und von den Stiftern in einer Größenordnung gewählt wurde, die es ermöglicht durch zusätzliche Spenden der Stifter nicht mit der Hilfe für Behandlungskosten auf Erträge aus dem Stiftungskapital warten zu müssen, sondern auch für Soforthilfen Kapital zur Verfügung stellen zu können.

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Wegen des guten Zwecks, der nach der Stiftungssatzung eine notwendige Behandlung für schwerkranke Kinder oder behinderte Kinder ermöglichen soll, gehen die Stifter davon aus, dass auch andere Menschen durch ihre Spenden oder Zustiftungen in den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Kostenübernahme Behandlungskosten in vielen Fällen durch die Stiftung geleistet werden kann. Alle Spender und Zustifter können davon ausgehen, dass die Stiftung für Kinder Behandlungskostenhilfe ohne jegliche Verwaltungskosten arbeitet. Die Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse, werden von den Stiftern in vollem Umfang als Spenden zusätzlich in den Stiftungsfonds eingebracht und die Administration der Spenden, Bearbeitung der Anträge, der Prüfung, der Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen wird ehren amtlich durchgeführt, wie auch die Betreuung dieser Website.

Der Kapitalmarkt schadet kranken Kindern!

Obwohl sich die Privatvermögen weltweit seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt haben, leiden die Stiftungen an der Situation am Kapitalmarkt. Das liegt daran, dass die Stiftungsvermögen sehr konservativ angelegt werden müssen, weil das Stiftungsvermögen mindestens erhalten werden muss. Um keine Risiken für die Grundstockvermögen der Stiftungen einzugehen, müssen die Vorstände der Stiftungen darauf achten, dass ihr Geld sicher und absolut seriös angelegt wird. Das führt in einer Niedrigzinsphase, in der wir uns schon seit einigen Jahren befinden und die es aller Wahrscheinlichkeit noch länger geben wird dazu, dass bei sehr niedrigen Zinsen für Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Geldmarktfonds und Anleihen mit höchster Bonität die Erträge der Stiftungen nur sehr gering ausfallen. Das Geld wurde in den letzten Jahren am Aktienmarkt verdient und spekulative Anlageformen, zu den auch Aktien gehören, gehören nun einmal nicht zu den Anlageformen, die von den Vermögensverwaltungen der Stiftungen ins Anlageprofil aufgenommen werden. Bei Stiftungen handelt es sich um Depots mit sicheren Geldanlagen, die allerdings in der heutigen Zeit manchmal sogar das Kapital verzehren, weil sie nicht einmal die Inflationsraten decken.

Menschen mit einem hohen Privatvermögen sollten an kranke Kinder denken!

 Wie oben erwähnt, haben sich die Privatvermögen seit dem Jahr 2000 etwa verdoppelt. Das sagt mindestens eine Studie der Schweizer Großbank Credit Suisse; allein der Geldzuwachs bei den großen Vermögen soll demnach zwischen Mitte 2012 bis Mitte 2013 rund 4,9 Prozent betragen haben. Nach den veröffentlichten Zahlen ist die Anzahl an Dollar-Millionären seit Anfang 2012 in Deutschland am drittstärksten gestiegen, nach den USA und Frankreich. Bei den Ländern mit den größten Privatvermögen liegt Deutschland allerdings nicht ganz vorn. Die Schweiz ist mit einem Durchschnittsvermögen von 513.000 US-Dollar für jeden Erwachsenen an der Spitze, gefolgt von Australien mit 403.000 Dollar, Norwegen mit 380.000 Dollar und Luxemburg weist ein Durchschnittsvermögen von 315.000 US-Dollar je erwachsenem Einwohner aus. Beim Durchschnittsvermögen der erwachsenen Bevölkerung kommen danach die USA, Schweden, Frankreich, Singapur, Belgien und Dänemark, die alle im Bereich von 250.000 bis 300.000 Dollar liegen. Für Deutschland wird eine Zahl von 154.900 Euro pro Erwachsenen als durchschnittliches Privatvermögen genannt, was einem Mittelwert in der Eurozone entspricht.

Es werden Spenden für die Behandlungskosten-Übernahme für kranke Kinder gebraucht!

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Natürlich ist ein Durchschnittswert nur eine Zahl, die man nur schwer greifen kann. Wenige Milliardäre helfen dem Durchschnittswert gewaltig nach oben und das durchschnittliche Vermögen der Deutschen von 154.900 Euro ist für viele Menschen eine utopische Zahl, weil sie selbst am Existenzminimum kratzen. Trotzdem ist die Zahl der Menschen mit höheren, hohen oder extrem hohen Vermögen auch in Deutschland so groß, dass man nicht verstehen kann, warum es für die Behandlungskosten für kranke Kinder und behinderte Kinder nicht ausreichend Geld gibt. Der Stiftungsfonds für Kinder „Behandlungskostenhilfe“ bittet alle Menschen, die etwas Geld erübrigen können darum, mit einer Spende für Kinder zu helfen, damit eine Behandlungskostenübernahme für viele schwerkranke Kinder geleistet werden kann.

Die Spenden kommen beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt und ohne einen Euro Verwaltungskosten bei den bedürftigen Kindern und deren Eltern an. Versprochen!

Wenn die Behandlungskosten unbezahlbar sind!

Die Behandlungskosten für kranke Kinder, die nicht durch eine Krankenversicherung übernommen werden, sind für sehr viele Eltern von schwerkranken Kindern unbezahlbar. In welcher Not sich die Eltern befinden, die für ihre Kinder keine notwendigen Operationen bezahlen zu können, kann man sich gut vorstellen. Dieses Problem ist auch in den reichen Industrieländern vorhanden, aber viele schlimmer ist die Situation natürlich in Ländern, in denen es kein ausreichendes Gesundheitssystem gibt. Wer sich mit dem Haushaltsstreit in den USA wegen der Erhöhung der Schuldengrenze zwischen den Republikanern und den Demokraten vertraut gemacht hat, weiß, dass es dabei lediglich um die von Präsident Obama durchgesetzte Krankenversicherung für alle US-Staatsbürger geht. Fast 15 Prozent der Amerikaner in den Vereinigten Staaten haben bisher keine Krankenversicherung. Wenn man sich überlegt, dass so etwas in der größten Industrienation der Welt noch gibt, wundert sich nicht, wenn es in Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt noch viele Staaten gibt, in denen eine ausreichende Krankenversicherung nicht existiert. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Greise und Erwachsene kranke Menschen, sondern auch für schwerkranke Kinder und Kinder mit Behinderungen. Einer der Gründe, warum es viele Hilfsorganisationen, auch Hilfsorganisationen für Kinder gibt, ist der, dass man sehr armen Menschen die Lebensgrundlage ermöglichen will. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, ist die Gesundheit. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe ist gegründet worden, um speziell für die Eltern der kranken Kinder und behinderten Kinder eine Anlaufstellte zu schaffen, die für die Behandlungskosten der kranken Kinder kein Geld haben. Es gibt viele Hilfsorganisationen für Kinder, aber fast alle dieser Stiftungen und gemeinnützigen Vereine helfen in einer Vielzahl von Bereichen oder haben sich auf bestimmte Krankheitsbilder, wie beispielsweise Krebs bei Kindern, fokussiert. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe widmet sich ausschließlich der Behandlung der kranken Kinder und hilft bei notwendigen Operationen, für die es sonst keinen Kostenträger gibt.

Andreas Hermsdorf_pixelio.de

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Wenn Sie sich auch dafür einsetzen wollen und für die Kostenübernahme der Behandlungskosten etwas spenden möchten, können Sie das ganz einfach auch über diese Website durch einen Einziehungsauftrag von Ihrem Konto tun. Sie können bei der Stiftung für Kinder, die sich für die Behandlungskosten schwerkranker Kinder einsetzt, davon ausgehen, dass ihre komplette Spende für Kinder ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten zu 100 Prozent für die Hilfe für Kinder eingesetzt wird.

Die Schere zwischen arm und reich zeigt sich auch bei den Behandlungskosten!

Die Schere zwischen arm und reich geht immer weiter auseinander. Das ist keine Wahlkampflüge aus der linken Ecke, sondern banale Realität. Das Auseinandergehen der Einkommensschere und der Vermögensschere macht sich auch leider bei der Möglichkeit Behandlungskosten bezahlen zu können bemerkbar. Die Behandlungskosten werden immer teurer und Menschen, die am unteren Ende der Einkommensskala sind, können oft sinnvolle Behandlungen für ihre kranken Kinder nicht bezahlen.

Bernd-Wachtmeister_pixelio.de

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Man sagt zwar, dass notwendige Operationen von der Krankenversicherung in Deutschland übernommen werden, aber es gibt trotzdem viele Behandlungen, die behinderten Kinder oder kranken Kinder das Leben erträglicher machen würden, aber von den Kostenträgern nicht übernommen werden. In einem Land mit einem funktionierenden Gesundheitssystem ist das zwar nicht grundsätzlich der Fall, aber immerhin gibt es viele ärztliche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Für kranke Kinder oder behinderte Kinder, die in Ländern aufwachsen, in denen es keine ausreichende Gesundheitsvorsorge gibt, ist die Situation natürlich noch viel dramatischer. Dort werden nicht einmal Behandlungskosten übernommen, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sind. Es darf nicht sein, dass kranke Kinder und behinderte Kinder, denen geholfen werden könnte, ärztliche Hilfe oder helfende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bekommen, nur weil es kein Geld dafür gibt.

Wer für Behandlungskosten Hilfe braucht, kann sich über diese Website melden!

Es gibt viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder, die mit den Erträgen aus den Stiftungen und mit Spenden für Kinder Geld einsammeln, um in vielfältiger Weise zu helfen, dort wo Hilfe notwendig ist. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gehört zu diesen gemeinnützigen Stiftungen, ist aber ganz klar auf die Kostenübernahme der Behandlung kranker Kinder fokussiert. Die Stiftungssatzung sagt aus, dass der Stiftungszweck die Kostenübernahme von Behandlungen für Kinder ist, für die es sonst keinen Kostenträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten der kranken Kinder nicht selbst bezahlen können. Außer diesem Stiftungszweck können Eltern auch Zuwendungen erhalten, wenn es im Zuge der Behandlung ihrer Kinder besondere Kosten gibt, die mit der Betreuung und der Pflege der Kinder und einer schnelleren Genesung zusammenhängen. Wer für Kinder spenden möchte, damit sie eine notwendige Behandlung bekommen oder eine angemessene Hilfe bei der Rehabilitation erwarten dürfen, ist mit seiner Spende für Kinder beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig aufgehoben. Wichtig für Spender ist dabei, dass jede Spende zu 100 Prozent ankommt, denn der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und selbstverständlich wird für Spenden ab 2.000 Euro und Zustiftungen eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt! Für kleine Spenden sind wir sehr dankbar. Wir bitten aber die Spender um Verständnis, dass es einen zu hohen Kostenaufwand bedeuten würde, wenn auch für Spenden unter 2.000 Euro eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe möchte ohne einen Abzug für Verwaltungskosten das gesamte Spendenaufkommen zu 100% dort hinleiten, wo es dringend benötigt wird.

Die Schere zwischen arm und reich darf nicht dazu führen, dass sich nur reiche Menschen eine notwendige Operation und sinnvolle Rehabilitationsmaßnahmen leisten können!   

Hohe Behandlungskosten? Hilfe, ich kann sie nicht bezahlen!

Die Arztkosten überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten der Eltern von kranken Kindern. Obwohl notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es immer wieder Fälle, in denen es Behandlungsmöglichkeiten gibt, die von den Kostenträgern nicht übernommen werden. Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe setzt sich dort ein, wo es für sinnvolle oder sogar notwendige ärztliche Behandlungen keine Kostenübernahme für die Behandlung von schwerkranken Kindern gibt. Das Problem der Kostenübernahme für Behandlungskosten ist in unserem reichen Land schon vielfach der Hinderungsgrund für eine nachhaltige Behandlung von kranken Kindern, aber viel schlimmer ist es in Ländern, in denen es kein funktionierendes Gesundheitssystem gibt und die Eltern von kranken Kindern, wie auch behinderten Kinder, sehr oft allein gelassen werden. Nur weil kein Geld zur Verfügung steht, müssen vielfach schon kleine Kinder sehr leiden und die Eltern haben keine Möglichkeiten ihren Kindern zu helfen.

Helene Souza_pixelio.de

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Die Stifter des Stiftungsfonds Behandlungskosten-Hilfe haben einen Teil ihres Vermögens für die Behandlung kranker Kinder zur Verfügung gestellt und wollen damit den Eltern helfen, die das Problem haben die Behandlungskosten für schwerkranke Kinder und behinderte Kinder nicht aufbringen zu können. Es gibt zwar viele Hilfsorganisationen für Kinder, die Spenden für Kinder sammeln oder Patenschaften für Kinder in der Dritten Welt vermitteln, aber diese Hilfsorganisationen sind meistens sehr breit aufgestellt und verwenden ihre Mittel oft für die unzureichende Infrastruktur in den betreffenden Ländern und der Verbesserung ganz normalen Lebensumstände der Kinder. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat sich ein wichtiges Thema innerhalb der Hilfe für Kinder herausgesucht und setzt speziell dort an, wo es sich um kranke Kinder, schwerkranke Kinder und behinderte Kinder handelt, die dringend ärztliche Hilfe benötigen.

Wollen auch Sie für die Behandlungskosten kranker Kinder etwas tun?

Die Spendenbereitschaft ist in Deutschland relativ hoch. Viele Spender wollen aber für einen ganz bestimmten Zweck spenden und wollen sicher sein, dass ihre Spende nicht durch Verwaltungskosten teilweise aufgefressen wird. Wenn Sie kranken Kindern helfen wollen, sind Sie beim Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe genau richtig! Alle zur Verfügung stehenden Mittel werden ausschließlich für den definierten Stiftungszweck der Behandlungskostenübernahme für kranke Kinder, deren Eltern die Behandlungskosten nicht selbst tragen können und für die es sonst keinen Kostenträgere gibt.

Wichtig für Spender: Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten! Jede Spende und jede Zustiftung kommt zu 100% bei den Kindern an.

Hier können Sie spenden!