Schlagwort-Archiv: Behandlungskosten

Marie hat schwere Verbrennungen und braucht Hilfe!

Das fünfjährige Mädchen Marie aus Nordmauretanien wurde Opfer einer schweren Gasexplosion in ihrer Heimatstadt. Wenige Sekunden reichten, um 35% ihrer Hautoberfläche irreparabel zu schädigen. Die Verbrennungen, die das junge Mädchen erleiden musste, hinterlassen einen tiefen abgestorbenen Wundgrund auf der Haut, der zwingend medizinisch behandelt werden muss. 4096-2731-maxDas Kind wird im Moment im Senegal behandelt und braucht dringend Hilfe. Das Klinikum Köln ist bereit, das Kind zum Preis von 47.000€ zu behandeln. Bisher gibt es eine Spendenzusage in Höhe von 20.000,00 Euro und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat unter der Voraussetzung, dass die Behandlung finanziert werden kann, einen Betrag von bis zu 10.000,00 Euro in Aussicht gestellt.

Um ihre Behandlung weiterhin finanziell unterstützen zu können und Marie dadurch von ihrem Leid erlösen zu können, brauchen wir IHRE Unterstützung. JEDER Betrag zählt!

Die Spendensammlung für Marcel`s Herz-OP war erfolgreich!

Wir freuen uns, dass es in einer Gemeinschaftsaktion mit folgenden Organisationen gelungen ist, den Betrag für die Herz-Operation zusammen zu bekommen. Es waren u.a.  beteiligt:

  • Kinderherzstiftung – Deutsche Herzstiftung e.V.
  • Aktion Kindertraum
  • Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe

iG92f3PWdL8-1Wir wünschen dem kleinen Marcel und seiner Mutter, dass die Operation bald erfolgt und erfolgreich verlaufen wird. Alles Gute vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe!

Wenn auch Sie daran beteiligt sein möchte, dass wir Kindern ein neues Leben schenken, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite. Sie bekommen von dieser Spendenplattform für jede kleine Spende eine Bescheinigung für das Finanzamt. Vielen Dank für Ihre Spende!

 

Dieser „kleine Prinz“ braucht dringend eine Herz-Operation!

Dieser „kleine Prinz“ heißt wirklich Prince und lebt in Kamerun. Er wurde am 29. Juni 2015 mit einem schweren Herzfehler (Loch im Herzen) geboren und seine Eltern kämpfen um sein Leben. Die notwendige OP kann in Kamerun nicht durchgeführt werden und die Eltern des Kindes können die Behandlungskosten nicht bezahlen. patient photo 2Der Onkel des kleinen Jungen lebt in Deutschland und hat sich an verschiedene Hilfsprojekte gewandt, um die benötigte Summe von 41.000,00 Euro für die Operation im Universitätsklinikum in Münster bezahlen zu können. Der Gesundheitszustand von Prince hat sich wieder verschlechtert und die Zeit drängt.

Mit Ihrer Spende können wir dabei helfen, dass dem kleinen Prince das Leben geschenkt wird. Jede kleine Spende zählt und wenn Sie über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite spenden, bekommen Sie von dieser Plattform eine Spendenbescheinigung fürs Finanzamt.

Mujtaba wurde operiert – es geht ihm gut!

Vor einiger Zeit hatten wir einen Spendenaufruf für den 15jährigen Mujtaba aus Afghanistan veröffentlicht und wir freuen uns, dass der Junge jetzt operiert werden konnte.

Mutjaba aus Afghanistan (auf dem Foto mit seiner kleinen Schwester) und seine Familie werden durch ein deutsches Ehepaar seit vielen Jahren unterstützt. Der Junge wurde bereits im Alter von sieben Jahren wegen eines Herzfehlers in Deutschland operiert und jetzt hatten die Ärzte wieder eine Verschlechterung festgestellt. Mujtaba mit seiner jüngsten SchwesterNach einer Untersuchung wurde festgestellt, dass Mujtaba nur mit einer neuen Herzklappe überleben kann und die Operation sehr dringend war. Die Familie wohnt in der Nähe von Kabul und ist sehr arm. Für den Flug nach Deutschland, die Unterkunft und die Verpflegung  sorgt das deutsche Ehepaar, das sich als Pflegeeltern für den Jungen versteht.

Wir haben heute folgende Mail von dem deutschen Ehepaar erhalten, das Mujtaba seit vielen Jahren unterstützt. Hier der Text, bei dem wir aus Gründen des Datenschutzes die Namen herausgenommen haben.

Sehr geehrtes Team des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe,

wir möchten Ihnen berichten über Mujtaba. Er ist zum Ende des Jahres 2015 operiert worden. Er bekam eine neue Herzklappe, der Vorhofseptumdefekt wurde operiert und zwei Stents sind optimiert worden. Was sich so schnell schreibt, hat mehr als 8 Stunden gedauert und den Ärzten und allen Beteiligten viel abverlangt. Aber es hat alles funktioniert, von der Erteilung des Visums, der Finanzierung,  über die Operation und die Nachsorge. Wir waren alle mehr oder weniger mitgenommen, der junge Patient natürlich am meisten. Aber inzwischen haben wir uns wieder ein wenig erholt. Und Mujtaba haben wir inzwischen wieder aufgepäppelt.

Wir möchten Ihnen für Ihre Bemühungen sehr danken. Sie haben uns durch Ihre 1. Mail viel Mut gemacht. Wir haben zwischenzeitlich Zusagen in Höhe von rund 25.000,00 Euro.  Wieviel tatsächlich an Kosten aufgelaufen sind, wissen wir noch nicht, aber wir gehen davon aus, dass es gereicht hat. Obwohl die abschließende Untersuchung vor Mujtabas Heimreise nach Kabul noch nicht erfolgt ist.

Sollte wider Erwarten doch noch etwas fehlen, wären wir froh, wenn wir uns wieder melden dürfen. Vorerst verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Der 6-jährige Pavel hat eine letzte Hoffnung!

Pavel ist aus der Nähe von Donezk in der Ukraine und leidet unter einer angeborenen Fehlbildung der Harnblase (Blasenekstrophie). Man muss sich das als Laie so vorstellen, dass an der Stelle, wo normalerweise die Harnblase ist, ein Loch in der Bauchwand ist. Der kleine Junge wurde bereits 35-mal in der Ukraine operiert, aber die Ärzte sind dort nicht in der Lage die Fehlbildung nachhaltig zu beheben. Pavel hat ständig Schmerzen und durch immer wieder platzende Nähte und einer dadurach teils nach außen geöffneten Harnblase leidet er unter immer wiederkehrenden Niereninfektionen. Er muss Windeln tragen und möchte im nächsten Jahr nicht mit Windeln und Schmerzen in die Schule gehen. Ein Spezialist für urologische Fehlbildungen in Serbien im Zentrum für Urogenitale Rekonstruktive Chirurgie in Belgrad ist jetzt die letzte Hoffnung für Pavel. Geplant ist eine Rekonstruktion des Blasenhalses für Kontinenz, die Rekonstruktion der externen Genitalien und eine Abdominoplastik.

Pavel 1Die Operation kann schon am 12. Januar 2016 erfolgen, wenn es für die Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro ausreichend Spender gibt. Der Wohnort der Familie, die sehr arm ist, liegt mitten im Kriegsgebiet, in dem es keine ausreichend ärztliche Versorgung gibt. Der Ort lag längere Zeit unter starkem Beschuss und Pavel musste mit seiner Familie im Keller leben. Den Eltern und einer Freundin der Familie aus der Schweiz ist es bereits gelungen durch eine Spendenaktion 5.650,00 Euro zu sammeln und jetzt sind Sie dran! Es fehlen nur noch 4.350,00 Euro.

Bitte spenden Sie über das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite. Sie bekommen von dieser Plattform für jede noch so kleine Spende eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Wie wäre es, wenn Sie einen kleinen Teil vom Weihnachtsgeld spenden? Sie haben ganz sicher ein sehr gutes Gefühl dabei. Wir bedanken uns schon jetzt im Namen der kranken Kinder!

Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, ein ruhiges, schönes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 nur das Beste!

Olivia wurde mit einem Herzfehler geboren!

Godiver u OliviaDie kleine Olivia wurde im 02. Februar 2015 in Nigeria mit einem Herzfehler geboren, der dringend operiert werden muss. Die Diagnose lautet: Persistierender Ductus Arteriosus / Fallot-Tetralogie. Es war eine Zwillingsgeburt und links auf dem Foto sieht man auch ihre Schwester Godiver. Die Operation soll in der Kinderkardiologie des Deutschen Herzzentrums in Berlin durchgeführt werden und der Kostenvoranschlag beträgt 31.200,00 Euro. Diese Summe können die Eltern und Verwandten des Mädchens nicht aufbringen und bitten dringend um Ihre Hilfe. Diese Herzoperation ist bei den Spezialisten in Deutschland ein Standardeingriff und es ist davon auszugehen, dass Olivia danach ein normales Leben führen kann. Wenn das Geld für die dringende Herzoperation nicht gesammelt werden kann, wird ihre Schwester Godiver wahrscheinlich leider allein aufwachsen müssen.Olivia-1

Helfen Sie bitte mit, dass die beiden Schwestern eine gemeinsame Zukunft haben. Vielen Dank!

Wenn Sie das Spendenformular von betterplace.org auf dieser Seite nutzen, bekommen Sie für jeden noch so kleinen Betrag eine Spendenquittung von diesem Spendenportal, das diesen Service kostenlos anbietet.

Andrii aus der Ukraine braucht eine Nieren-OP!

AndriiEin 10-jähriger Junge aus der Ukraine kann nur überleben, wenn das Geld für eine Nierenoperation zusammen kommt. Ein Krankenhaus in Weißrussland will die OP für 60.000 USD durchführen, aber der Familie fehlen noch etwa 30.000 Dollar, um das Krankenhaus bezahlen zu können. Die Familie, Verwandte und Freunde haben bereits alles Geld zur Verfügung gestellt, was sie hatten und es wurden bereits Spenden in der Ukraine gesammelt. Zu allem Unglück hatte Andriis Vater einen Job auf einer gefährlichen Baustelle angenommen, um mehr Geld zu verdienen, aber er verunglückte vor einigen Wochen tödlich. Jetzt hat der Bruder des Verstorbenen an mehrere Hilfsorganisationen und Stiftungen in Deutschland geschrieben und um Hilfe gebeten, die das Leben seines 10-jährgen Neffen retten kann.

Auch Sie können mit einem kleinen Betrag dazu beitragen, dass wir möglichst viel Geld für Andrii einsammeln können. Wenn Sie über das Spendenformular auf der rechten Seite überweisen, bekommen Sie von betterplace.org für jede – auch noch so kleine – Spende eine Spendenbescheinigung, die Sie bei der Einkommensteuererklärung absetzen können.

Liana aus dem Iran muss am Herz operiert werden!

IMG_201506155_044411Liana kam am 02. März 2015 in Teheran mit einem angeborenen Herzfehler auf die Welt. Es handelt sich um eine Fallot-Tetralogie, bei der das Blut eine unzureichende Sauerstoffsättigung aufweist. De gesamte Körper leidet unter dem Sauerstoffmangel. Die Fließeigenschaft des Blutes ist dadurch verändert und die Bildung von Blutgerinnseln kann die Folge sein. Liana leidet auch unter hypoxämischen Anfällen, bei denen die Kinder unruhig und ängstlich werden und die Herzfrequenz steigt bis zu 140-160 Schlägen pro Minute, was bis zur Bewusstlosigkeit führen kann. Dieser Herzfehler kann nur durch eine Operation behoben werden.

Das Herzzentrum Berlin hat einen Kostenvoranschlag über 37.680,00 Euro vorgelegt, wovon bisher schon 25.000,00 Euro von verschiedenen Hilfsorganisationen und Stiftungen zugesagt wurden; ein Teil davon auch vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe.

Bitte helfen auch Sie, dass wir die restlichen 12.680,00 Euro noch zusammen bekommen und damit das Leben der kleinen Liana retten können. Wenn Sie über das Spendenformular auf der rechten Seite dieser Website von betterplace.org spenden, erhalten Sie für jeden noch so kleinen Betrag von diesem Portal eine Spendenbescheinigung, die bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann.

Ahmed Ibrahim braucht dringend eine Herz-Operation!

Ahmed IbrahimDer kleine Ahmed Ibrahim ist erst wenige Wochen alt und wurde mit einem Herzfehler geboren. Seine Eltern sind aus Syrien in den Irak geflüchtet, haben keine Arbeit und demnach auch kein Einkommen. Die Ärzte im Irak wollen das Kind nur operieren, wenn die Behandlungskosten von etwa 15.000,00 Euro im Voraus bezahlt werden. Ein Cousin des Vaters ist bereits in Deutschland und hat uns um Hilfe gebeten. Wenn auch Sie dem kleinen Ahmed Ibrahim sein gerade erst begonnenes Leben erhalten wollen, spenden Sie bitte jetzt. Das Spendenformular finden Sie auf der rechten Seite. Sie erhalten für jede kleine Spende über das Portal betterplace.org von diesem Portal eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt geltend machen können. Vielen Dank!

 

Die 5-jährige Florence aus Ghana wurde erfolgreich operiert!

Wir hatten eine Anfrage von einer Dame aus Süddeutschland, deren Tochter in Ghana lebt. Die 5-jährige Florence, die Tochter der Kinderfrau, musste dringend wegen zwei Löchern im Herz operiert werden. Eine komplizierte OP, die nicht in Ghana durchgeführt werden kann. Es begann eine breit angelegte Spendensammlung, um die Herz-OP in Deutschland, die mit etwa 34.140,00 Euro veranschlagt wurde, durchführen zu können.

In einer Gemeinschaftaktion von Bild hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“, der Stiftung Zuversicht für Kinder, der Meise-Stiftung, der Uwe Seeler Stiftung, einer kleinen privaten Spendensammlung und dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe konnte die Summe letztlich zusammengetragen werden. Die Operation wurde inzwischen im Deutschen Herzzentrum in Berlin, im Bereich Kinderkardiologie der Charité, erfolgreich durchgeführt und der kleinen Florence geht es bereits besser.

Die kleine Florence und ihre Mutter, wie auch die Organisatorin der Hilfsaktion freuen sich mit uns, dass wir der kleinen Florence das normales Leben geschenkt haben und wünsche ihr für die Zukunft nur das Beste.

Wenn auch Sie dazu beitragen einem Kind ein neues Leben zu schenken, spenden Sie einfach über das auf dieser Seite vorhandene Spendenformular. Vielen Dank!

Ayman Mahmood wurde erneut in Münster operiert!

Der erst 10 Monate alte Ayman aus Erbil (Kurdistan/Irak) wurde bereits im November in der Uniklinik Münster am Herz operiert. Der kleine Sudad Ayman Mahmood ist am 18. August 2014 geboren und litt an einem angeborenen Herzfehler. Es handelte sich um eine Verformung der Arterie, medizinisch: Tricuspid atresia genannt, die sofort operiert werden musste. Für die erste OP wurden Beträge von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen gesammelt und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat davon 11.485,65 Euro zur Verfügung gestellt. Im Januar 2015 musste Ayman erneut operiert werden, weil der Junge wieder in Lebensgefahr war. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat wieder mit 10.056,08 Euro helfen können und wir freuen uns, dass Ayman wieder (fast) gesund entlassen werden konnte. Diese Nach-Operation war erforderlich und im Juni 2016 ist eine weitere Herzoperation nötig, die das Kind dann höchstwahrscheinlich endgültig ins Leben entlässt. Hier erfahren Sie, wer zur Lebensrettung des kleinen Jungen beigetragen hat.

Wenn auch Sie dazu beitragen wollen, dass wir weiterhin das Leben von Kindern retten können, spenden Sie bitte über das Spendenformular von betterplace.org auf der Startseite! Sie erhalten dort für jede kleine Spende eine beim Finanzamt absetzbare Spendenbescheinigung.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat erneut 10.056,08 Euro überwiesen!

Für die beiden lebensrettenden Operationen des kleinen Ayman Mahmood konnten von verschiedenen Organisationen und Stiftungen Spenden gesammelt werden.

Ayman Mahmood konnte nach erfolgreicher Operation zusammen mit seiner Mutter wieder in sein Heimatland Irak zurück und wird voraussichtlich im Juni 2016 die letzte Herzoperation bekommen.

NEU! Spendenquittung für jede Kleinspende!

Damit keine Spendengelder für Verwaltungskosten verwendet werden müssen, stellt die Merck Finck Stiftung für kleine Spenden keine Spendenbescheinigung aus. Für Spender, die für kleinere Spenden eine Spendenquittung haben möchten, haben wir eine Seite auf dem Portal “betterplace” unter:

www.betterplace.org/p28296

eingerichtet. Sie erhalten dort für jede Spende eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich nutzen können. Betterplace.org ist ein Spenden-Sammelportal, das für Hilfsprojekte kostenlos die Seite zur Verfügung stellt, die Spenden sammelt und sie an uns für den guten Zweck abführt.

Jede Spende kommt garantiert zu 100% an!

Was für jede Spende gilt, die Sie direkt an den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe überweisen, bleibt auch bei Spenden über das Portal betterplace.org so. Das Portal betterplace und wir garantieren Ihnen, dass jeder Euro zu 100% bei den kranken Kindern ankommt. Das Portal stellt die Plattform kostenlos zur Verfügung und der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne auch nur einen Euro Verwaltungskosten. Die Administration, der Kontakt und die Website wird ehrenamtlich geleistet und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und des Jahresabschlusses werden von den Stiftern zusätzlich privat getragen. Versprochen!

Das Spendenformular finden Sie in der rechten Spalte dieser Website!

 

Mit Spenden und Zustiftungen das Leben von Kindern retten!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die ein Teil der großen Merck Finck Stiftung ist. Die Merck Finck Stiftung wurde durch die renommierte Privatbank Merck Finck in München gegründet und hat sich in der Satzung zu einer Vielzahl von sozialen Aufgabe verpflichtet.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht Kindern zu helfen, die sich durch eine Krankheit in einer Notlage befinden. Entsprechend den Bestimmungen im deutschen Stiftungsrecht wird jede Hilfsanfrage sorgfältig geprüft und es wird u.a. dabei festgestellt, dass es keinen anderen Kostenträger (wie beispielsweise eine Krankenversicherung) gibt und die Eltern der kranken Kinder selbst finanziell nicht in der Lage sind die Behandlungskosten zu tragen, Die Zuwendungen werden nur nach sachlichen Kriterien beurteilt und ohne Rücksicht auf Nationalität, Hautfarbe oder Religion bewilligt oder abgelehnt.

Behandlungskostenübernahme durch Co-Finanzierungen!

Soweit es die Mittel des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe erlauben, werden die kompletten Behandlungskosten für ein krankes Kind übernommen. Es kommt allerdings oft vor, dass es zu Co-Finanzierungen mit anderen Hilfsorganisationen, Vereinen oder Stiftungen kommt, weil die Behandlung in der Regel sehr teuer ist. Die höchsten Kosten entstehen vielfach bei Knochenmarktransplantationen oder z.B. Organtransplantationen. Für derartige Fälle reichen die Mittel des Stiftungsfonds meist nicht aus und es ist manchmal nicht einmal möglich die Operationskosten und die Behandlungskosten nach der Operation durch mehrere Institutionen zusammen zu bekommen. Aus diesem Grund ist es für Hilfesuchende sehr wichtig, sich an mehrere Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen zu wenden und es allen angefragten Organisationen offengelegt wird, an welche Institutionen die Hilfsanfrage gesendet wurde. Vielfach ist es so, dass sich die Hilfsorganisationen untereinander verständigen und es auf diese Weise zu einer Co-Finanzierung kommt.

Abrechnung von Behandlungskosen bei Co-Finanzierung!

Damit es zu einer Zusammenführung aller Aktivitäten kommt und nur eine einmalige Prüfung einer Hilfsanfrage erforderlich ist, ist es sinnvoll, bei einer Co-Finanzierung von Behandlungskosten einer Organisation die Federführung zu überlassen.  In den meisten Fällen übernehmen die Federführung einer der größeren Vereine oder Hilfsorganisationen, weil diese Institutionen die umfangreichste Administration haben. Wenn es nur eine Prüfung im Hinblick auf die Bedürftigkeit gibt und die anderen Beteiligten an einer Co-Finanzierung die Spenden an die federführende Organisation leisten, ist es allerdings äußerst wichtig, dass die federführende Organisation eine steuerliche Freistellung vorweisen kann, damit die Kooperationspartner für ihre Zuwendungen eine Spendenbescheinigung bekommen.

Welche Kosten werden übernommen?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe, wie auch einige andere Hilfsorganisationen, Vereine oder Stiftungen, übernehmen nur die reinen Behandlungskosten. Diese Behandlungskosten müssen als Rechnung von den Leistungserbringern dokumentiert werden. Etwaige Reisekosten, Visagebühren, Kosten für die Unterkunft außerhalb des Krankenhauses oder die Unterbringung von Begleitpersonen, Dolmetscherkosten oder Kosten für die Übersetzung von ärztlichen Stellungnahmen usw. werden nicht übernommen. Wenn eine Behandlung eines Kindes nicht im Heimatland erfolgen kann, muss dafür eine Stellungnahme eines Krankenhauses vorgelegt werden, dass die Behandlung in dem betreffenden Land nicht durchgeführt werden kann. Alle eingereichten Unterlagen und Dokumente müssen in deutscher Sprache und teilweise mit einer Beglaubigung vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei ärztlichen Stellungnahmen ist der, dass die Diagnose und der Therapievorschlag in einer für Nichtmediziner verständlichen Ausdrucksweise erfolgen müssen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Administration kein ärztliches Personal und will aus den Mittel, die für die dringende Behandlung von schwerkranken Kindern verwendet werden sollen, kein Geld für die „Übersetzung“ von Diagnosen oder Therapievorschlägen  ausgeben. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten und diese grundsätzliche Auffassung der Stifter wird ohne wenn und aber umgesetzt. Die gesamte Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird ehrenamtlich durchgeführt und die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Buchführung und die Jahresabschlüsse der Stiftung werden durch die Stifter in jedem Jahr zusätzlich privat übernommen.

Lea macht Fortschritte durch Ganzkörperregulation!

Die kleine Lea hat mit Hilfe des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe eine weitere Behandlungsserie im Naturheilzentrum hinter sich. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in diesem Fall einen Anteil von 2,525,00 Euro an den Behandlungskosten von insgesamt 4,200,00 Euro übernommen. Lea hat seit ihrer Geburt einen inkompletten Querschnitt. Weil die Nervenbahnen aber offenbar durchgängig sind, können nach jeder Behandlung nach Auskunft des Therapie-Teams und Leas Mutter Verbesserungen festgestellt werden. Die Behandlungskosten werden trotzdem nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die Behandlung mit Naturheilverfahren zeigt Erfolge!

In jeder Behandlungsserie werden 20 ambulante Ganzkörperregulationsbehandlungen durchgeführt. Dazu gehören: Stimulation von Akkupunkturpunkten, Mikrosystem-Akkupunktur, Atem- und Infusionstherapie, mechanische Anwendungen, homöopathische Therapieformen und eine Intensivberatung. Die Fortschritte werden wie folgt beschrieben:

1. Eine weitere positive Veränderung in der Motorik und Feinmotorik, insbesondere in den Bewegungsabläufen der linken Hand und in der Aktivität der Beine.

2. Verbesserungen bei der motorischen Leistungen im Bereich der Rumpfmuskulatur und einer besseren Kopfkontrolle.

3. Konstantere Eigenatmung, die eine Beatmung nur noch Nachts erfordert.

4. Außerdem eine Stärkung des Immunsystems, eine kognitive Weiterentwicklung, die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und ein gesteigertes Kommunikationsverhalten, was sich insbesondere in einer fröhlicheren Grundstimmung zeigt.

Außer den mehrfach im Jahr stattfindenden Ganzkörperregulationsbehandlungen bekommt Lea an ihrem Wohnort eine kontinuierliche Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Wir wünschen uns, dass Lea weiterhin Fortschritte macht und sich die Lebensumstände für das kleine Mädchen ständig verbessern.

Wenn auch Sie etwas für Leas weitere Behandlungen tun wollen, spenden Sie doch einfach. Eine Spende zum Weihnachtsfest wäre doch eine gute Idee – oder?

Wir brauchen Ihre Spende für die Behandlungskosten!

Das süße, kleine  Kerlchen ist Dmitry und ist erst sechs Monate alt. Er wiegt nur etwa 5 kg und nimmt sogar noch ständig ab. Der Säugling leidet unter einem schweren Herzfehler und muss dringend operiert werden. OLYMPUS DIGITAL CAMERADmitry wohnt bei seinen Eltern in dem kleinen Bergdorf in Kirgistan in der Nähe des Issyk-Sees. Seine Eltern haben kein festes Einkommen und können die notwendige Herz-OP nicht bezahlen. Die Hilfsanfrage kommt von einem kirgisischen gemeinnützigen Verein mit dem Namen „Lutschi Dobra“, das sich – wie der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zur Aufgabe gemacht hat, schwerkranken Kindern ohne Krankenversicherung eine adäquate Behandlung zu ermöglichen. Die Eltern haben sich bereits Geld von den Nachbarn geliehen, um die Ärzte in der kirgisischen Hauptstadt Bishkek zu konsultieren. Dort wurde der schwere Herzfehler mit Lungenhypertension diagnostiziert und die Ärzte äußern starke Bedenken, dass sie in der Lage sind das Kind zu retten.

Das Herzzentrum München hat einen Kostenvoranschlag in Höhe von 37.800,00 Euro für die OP genannt und ist angesichts der Schwere des Falls der Meinung, dass die Herzoperation noch in diesem Jahr stattfinden sollte.

Neben dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sind von der Hilfsorganisation in Kirgistan der Verein Bild hilft – Ein Herz für Kinder, die Meise Stiftung, die Aktion Kindertraum, die Neumann Stiftung, Herzkind, und die Stiftung Zuversicht angefragt worden. Der Hilfs-Verein in Kirgistan hat bisher ca. 2.000,00 Euro Spendengelder sammeln können und von den Anfragen in Deutschland gibt es nach Informationen der Antragstellerin nur eine Zusage von der Stiftung Zuversicht über 5.000,00 Euro. Die Prüfung der Unterlagen wurde vom Verein „Ein Herz für Kinder“ vorgenommen, der in der kommenden Woche eine Entscheidung treffen wird.

Wir brauchen jetzt dringend auch Ihre Hilfe, damit wir zusammen mit anderen Hilfsorganisationen die Kosten für den Flug, die Unterbringung und vor allem die dringende Herz-Operation zusammen bekommen. Spenden Sie bitte hier!

Die Behandlung von Angy läuft nach Plan!

Die erste Therapie im Universitätsklinikum in Rostock läuft und Angy hat bereits den größten Teil davon geschafft. Jetzt sind zwei Wochen Pause vorgesehen, damit sich Angy wieder etwas erholen kann. Falls kein Zwischenfälle auftreten, wie beispielsweise Fieber, wird in dieser Zeit nur einmal wöchentlich der Katheter ambulat gespült und danach hat Angy die erste wohlverdiente Pause in der anstrengenden Therapie.

Angy_2014_10Angy hat Fortschritte gemacht und die Therapie ist nach Auskunft der behandelnden Ärzte gut angeschlagen. Die Schmerzempfindlichkeit im Bereich der Knochen und Gelenke hat nach wenigen Tagen abgenommen und Angy geht inzwischen schon wieder auf eigenen Beinen. Sie bekommt als unterstützende Maßnahmen Krankengymnastik.

Die Intensiv-Therapie wird nach der kleinen Erholungspause bis Ende Januar fortgesetzt und erfolgt in teils stationärer und ambulanter Behandlung. Jetzt sind Sie aber an der Reihe:

Für die Intensivphase fehlen im Moment noch ca. 12.000 Euro! Bitte spenden Sie jetzt, damit Angy weiter behandelt werden kann. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist bisher mit einem Beitrag von 30.000 Euro an den Behandlungskosten beteiligt.

Nach der Intensivphase ist eine Erhaltungstherapie geplant, die über etwa 1 1/2 Jahre auch in Deutschland erfolgen soll, damit Angy wieder dauerhaft gesund bleibt. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist gestellt.

Angy, ihre jüngere Schwester Alicia und natürlich ihre Mutter haben inzwischen schon etwas deutsch gelernt und bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit auch die Erhaltungsphase nach der Therapie finanziert werden kann.

Was sind mildtätige Zwecke im Rahmen einer Stiftung?

Grundsätzlich können Stiftungen steuerrechtlich nur anerkannt werden, wenn sie in der Satzung exakt definiert haben, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll. Der Zweck einer solchen Stiftung, die Spendenbescheinigungen für das Finanzamt ausstellen darf, kann gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat in der Satzung definiert, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital, aus Zustiftungen und Spenden für mildtätige Zwecke im Bereich von Behandlungskostenhilfen für schwerkranke Kinder eingesetzt werden sollen. Zuwendungen des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe können nur an Organisationen erfolgen, die eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können. Auch finanzielle Hilfen an Privatpersonen sind möglich, allerdings ist der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe durch das Stiftungsrecht gezwungen die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers genau zu überprüfen, damit der mildtätige Zweck erfüllt ist. Antragsteller mit einem normalen Einkommen und/oder Vermögenswerten, beispielsweise in Form von nennenswerten Barguthaben, Wertpapieren, wertvollem Schmuck, Gold oder Immobilien, haben daher fast ausschließlich keine Chance eine Hilfe vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zu bekommen, weil der Stiftungsfonds damit gegen geltendes Stiftungsrecht verstoßen würde.

Welche Regeln gibt es für einen mildtätigen Zweck?

Mildtätige Zwecke werden dann verfolgt, wenn eine Hilfsorganisation, eine Stiftung oder ein Verein in der Satzung einen Zweck beschrieben hat. Der darauf gerichtet ist Personen oder Körperschaften selbstlos zu unterstützen. Die Regelungen werden im Stiftungsgesetz in § 53 genau beschrieben. Unterstützung können Personen im Rahmen der Stiftungssatzung bekommen, die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass deren Einkommen bei Alleinstehenden nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe sein darf und bei einem Haushaltsvorstand das Fünffache.

Thorben Wengert_pixelio.de

Thorben Wengert_pixelio.de

Wenn Vermögen vorhanden ist, welches zur Verbesserung ihres Unterhalts oder der Behandlung eingesetzt werden könnte, gilt dieser Satz nicht. Zu den anrechenbaren Einkünften zählen alle Einnahmen, wie beispielsweise auch Mieteinnahmen. Wegen dieser strengen Auslegung für Zuwendungen durch Stiftungen, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller offengelegt und geprüft werden. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe verlangt Kopien der monatlichen Einnahmen und beglaubigte bzw. von der Bank bestätigte Auskünfte über die Vermögensverhältnisse. Die Antragsteller können selbstverständlich davon ausgehen, dass alle Angaben streng vertraulich behandelt werden und nur den Personen zugänglich sind, die mit der Prüfung der Anträge auf Behandlungskostenhilfe betraut sind oder die darüber entscheiden.

Hilfe für Behandlungskosten von mehreren Organisationen!

Es kommt leider oft vor, dass Anfragen für eine Behandlungskostenhilfe gleichzeitig oder auch in zeitlichen Abständen an mehrere Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen versendet werden. Dabei warten die Anfragenden vielfach nicht auf eine Antwort der zuerst angefragten Hilfsorganisation, Stiftung oder gemeinnützigen Vereins. Bei großen Summen kann das dazu führen, dass alle angefragten Stellen aus Kostengründen die Anfrage ablehnen müssen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte in jeder Anfrage alle Adressaten, die auch die Hilfsanfrage bekommen haben, benennen. Das beinhaltet die große Chance, dass sich die Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereine und Stiftungen untereinander verständigen und dadurch vielleicht eine Hilfe für Behandlungskosten in einer konzertierten Aktion bewältigen können.

Wie erhöhe ich die Chance Behandlungskostenhilfe zu bekommen?

Gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen (natürlich auch Hilfsorganisationen für Kinder) und Stiftungen leben von Spenden bzw. die Stiftungen zusätzlich von den Erträgen aus dem Grundstockvermögen der betreffenden Stiftung. Das Grundstockvermögen der Stiftungen darf nicht angetastet und verbraucht werden, sondern soll grundsätzlich für immer als Stammkapital für die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verfügung stehen, die dann dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden können. Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalmärkte wenig Zinsen für sichere Geldanlagen bringen, haben die Stiftungen oft nicht genug Geld zur Verfügung, um allen Hilfsanfragen eine Zusage zu erteilen. Auch die Spenden für gemeinnützige Vereine und Hilfsorganisationen aller Art sind nicht immer für alle notwendigen Hilfen bei Behandlungskosten ausreichend zur Verfügung. Aus diesem Grund sollte jeder Hilfesuchende für Behandlungskosten grundsätzlich in jeder Anfrage alle Vereine, Hilfsorganisationen und Stiftungen benennen und die Kontaktdaten aufführen. Auf diese Weise haben die verschiedenen Empfänger der Hilfsanfrage die Möglichkeit sich untereinander abzustimmen, ob eine gemeinsame Hilfe für den einen oder anderen Fall möglich ist.

Viele kleinere Beträge können eine teure Behandlung ermöglichen!

Denken Sie bitte bei Ihren Hilfsanfragen daran, dass Sie uns sofort alle Organisationen benennen, bei denen Sie auch eine Hilfe für Behandlungskosten beantragt haben. Auch wenn es bereits Zusagen für eine Kostenbeteiligung in irgendeiner Größenordnung gibt, sollten Sie das unbedingt deklarieren. Wir werden uns in jedem berechtigten und begründeten Fall darum bemühen, dass wir uns mit allen angefragten Organisationen in Verbindung setzen und uns darum kümmern, ob eine gemeinschaftliche Aktion möglich ist, in der jede der angefragten Hilfsorganisationen, Vereine und Stiftungen eventuell mit einem Teilbetrag zur Verfügung stehen kann. Operationen und spezielle Behandlungsmethoden sind oft sehr teuer und aus diesem Grund kann den notwendigen Betrag vielfach eine einzelne Organisation nicht aufbringen. Wir stellen uns für Sie als Vermittler zwischen den einzelnen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen zur Verfügung und bündeln für Sie die Aussagen und Zusagen der beteiligten Institutionen. Wer diese Chance Hilfe für Behandlungskosten zu bekommen nicht nutzt, gefährdet den Erfolg einer Hilfsanfrage selbst!

Wann und wie bekommt man Hilfe für Behandlungskosten?

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist eine private Stiftung, die in die Merck Finck Stiftung integriert ist. Die Stifter haben den Stiftungsfond nicht selbst als eigenständige Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben wollen. Das gelingt nach dem deutschen Stiftungsrecht nicht, wenn man eine eigene Stiftung gründet, denn alle Stiftungsgründer werden im Stiftungsregister eingetragen und dieses Register ist öffentlich. Die Zielsetzung der Stifter ist die Behandlungskosten oder einen Teil der Kosten für die Behandlung schwerkranker Kinder zu übernehmen, für die es sonst keine Leistungsträger gibt und deren Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

 

Warum kann eine so junge Stiftung schon in großem Umfang helfen?

 

 Das Stiftungskapital (Grundstockkapital) einer Stiftung darf nicht für den Stiftungszweck verbraucht werden, sondern Stiftungen dürfen nur den Ertrag aus dem Stiftungskapital für die in der Stiftungssatzung festgelegten sozialen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwenden. Die Stifter haben in den Stiftungsfonds aus diesem Grund nur einen Teil des Geldes eingezahlt, den sie für die Hilfe von kranken Kindern zur Verfügung stellen wollen. Selbstverständlich werden auch die zukünftigen Erträge dem Stiftungszweck zugeführt, aber weil der Stiftungsfonds erst etwa ein halbes Jahr existiert, sind die Erträge noch nicht sehr hoch. Wenn Hilfsanträge eingehen, werden diese nach den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts überprüft und wenn die Stifter dem Antrag auf Hilfe für Behandlungskosten stattgeben, erfolgt eine zweckgebundene Spende der Stifter in die Merck Finck Stiftung und die Spende wird dem Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe gutgeschrieben.

 

Wer zahlt bei genehmigten Hilfsanträgen das Geld aus der Stiftung?

 

Thorben-Wengert_pixelio.de

Thorben-Wengert_pixelio.de

Wenn die Stifter nach Prüfung einem Hilfsantrag zugestimmt haben, erfolgt eine Überweisung der Stifter aus ihrem Privatvermögen auf das Konto der Merck Finck Stiftung. Der Überweisungsträger enthält den Vermerk Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und „zweckgebunden für ……….“. Die Stifter oder der Administrator der Website, Herr Claus-Peter Bohlmann, der gleichzeitig Kontaktperson des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist, informiert die Merck Finck Stiftung über den Überweisungsvorgang und gibt den Überweisungsauftrag mit den Konto- und Rechnungsdaten des Empfängers der Zuwendung an die Merck Finck Stiftung. Leistungserbringer, die eine Zusage vom Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe für eine Hilfsanfrage bekommen haben, erhalten also die Überweisung im Auftrag des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe direkt von der Merck Finck Stiftung.

Die Hilfsanfragen für Behandlungskosten reißen nicht ab!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe ist trotz seiner erst seit einigen Monaten begonnenen Tätigkeit inzwischen zu einer Adresse geworden, an die sich viele Hilfesuchende wenden. Es wurde und wird keine Werbung für den Stiftungsfonds gemacht, der bei für die Eltern nicht bezahlbaren Behandlungskosten Hilfe anbietet, denn alle Spenden werden ausschließlich für die Behandlung von kranken Kindern verwendet. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet völlig ohne Verwaltungskosten, denn die Administration der Website und die Abwicklung von Hilfsanfragen an die Stiftung werden ehrenamtlich geleistet. Die nicht zu verhindernden Kosten für die Vermögensverwaltung, die Buchführung und die Jahresabschlüsse des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe werden als zusätzliche Spenden von den Stiftern übernommen.

 

Hier zwei aktuelle Beispiele von Hilfsanfragen nach Hilfe für Behandlungskosten:

 

Ein 4-jähriger Junge aus der Ukraine leidet an einem Gehirntumor!

 

Die Eltern des kleinen Jungen sind aus der Ukraine mit einem Touristenvisum eingereist und haben bereits alle Ersparnisse für die Behandlung des schwerkranken Kindes eingesetzt. Leider sind die eigenen Mittel jetzt erschöpft und der Junge braucht eine Protonenbestrahlung, die etwa 50.000 Euro kostet.

Rainer Sturm_pixelio.de

Rainer Sturm_pixelio.de

Der Hilferuf kommt von einer Elternhilfe für krebskranke Kinder, die sich für die Behandlung des Kindes, das keine Krankenversicherung hat, einsetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat der Elternhilfe inzwischen einen Selbstauskunftsbogen geschickt, der zur Einhaltung der strengen Vorschriften im deutschen Stiftungsrecht leider nötig ist. Wenn diese kleine bürokratische Hürde genommen ist und es stiftungsrechtliche keine Bedenken gibt, gehen wir davon aus, dass dem Kind zunächst mit einer ersten notwendigen Behandlung geholfen werden kann. 

 

Die 1 ½ – jährige Sofia aus Russland leidet an Epilepsie!

 

Es wird den Eltern der kleinen Sofia aus Russland zwar keine Heilung versprochen, aber es gibt durchaus alternative Behandlungsmethoden, die das Leben des Kleinkindes erträglicher machen können. Eine Spezialklinik hat das Mädchen bereits behandelt und man hat nach einigen Versuchen jetzt eine Therapie gefunden, die Wirkung zeigt. Die täglichen Krampfanfälle konnten in der Häufigkeit bereits deutlich reduziert werden und die Ärzte gehen davon aus, dass sich der Zustand des kranken Kindes weiterhin stabilisieren wird. Es sind dazu mehrere Klinikaufenthalte mit einer Behandlungsserie notwendig, die für dieses Jahr mit etwa 15.000 bis 20.000 Euro eingeschätzt werden. Die in Deutschland eingesetzte Behandlungsmethode ist in Russland nicht anerkannt und wird auch von den Ärzten in Russland nicht angeboten. Der Hilferuf kommt von der Großmutter der kleinen Sofia, die in Deutschland lebt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat einen Selbstauskunftsbogen an die Großmutter des Kindes geschickt und wartet jetzt auf die für die Bearbeitung des Hilferufs notwendigen Unterlagen. Sollten die eingereichten Unterlagen eine Zuwendung nach dem Stiftungsrecht zulassen, ist davon auszugehen, dass der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe zunächst die Behandlungskosten für 2014 übernehmen wird.

 

Wenn auch Sie für kranke Kinder spenden wollen, können Sie das hier.

Jede Spende ist willkommen!

Es warten noch viele andere Kinder, die keine Krankenversicherung haben und deren Eltern die oft teuren Behandlungskosten nicht tragen können, auf dringende ärztliche Hilfe!