Stiftungswissen

Als Stiftung wird privatrechtlich ein bestimmtes Vermögen von Stiftern zur Verfügung gestellt, das in Form von Bargeld, Wertpapieren oder beispielsweise auch aus Immobilien bestehen kann. Das in eine Stiftung gegebene Vermögen ist für den oder die Stifter für alle Zeiten nicht mehr verfügbar. Das ausgegliederte Vermögen soll dem Sinn einer Stiftung nach Erträge erwirtschaften und diese Erträge sollen dauerhaft einen vom Stifter gewünschten Zweck erfüllen. Es gibt verschiedene gemeinnützige Stiftungszwecke, die von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Die Grundlagen für eine rechtsfähige Stiftung ergeben sich aus dem BGB und den teils unterschiedlichen Stiftungsgesetzen der Länder. Die Rechtsfähigkeit, die auch gleichzeitig die steuerlichen Besonderheiten eine Stiftung bestätigt, bekommt eine Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde.

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