Zustiftungen

Helfen auch Sie mit einer Zustiftung kranken Kindern!

Wie jede Hilfsorganisation und Stiftung brauchen auch wir mehr Geld, als wir selbst zur Verfügung stellen können. Aus diesem Grund ist der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ für jede Zustiftung ab 20.000 Euro dankbar. Zustiftungen gehen in den Grundstock des Stiftungsvermögens und erhöhen die Möglichkeit mit dem Stiftungsvermögen Erträge zu erwirtschaften, die ausschließlich für den Stiftungszweck eingesetzt werden dürfen. Zustiftungen sind nach derzeit gültigem Steuerrecht bis zu 1 Million Euro steuerlich abzugsfähig. Zustifter können eine steuerliche Anerkennung des abzugsfähigen Betrags auf Antrag auf bis zu 10 Jahren in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Thorben Wengert_pixelio.de

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Die Zustifter können sicher sein, dass das Geld ohne Abzug von Verwaltungskosten oder Kosten anderer Art nur für schwerkranke Kinder eingesetzt wird, die dringend eine Behandlung brauchen. Wir legen uns da nicht auf eine bestimmte Krankheit fest. Es kann sich um Kinder mit Behinderung handeln, wie auch um krebskranke Kinder oder andere schwere Krankheiten, von denen Kinder befallen werden können.

Ihre Zustiftung überweisen Sie bitte auf das Konto:

        Merck Finck Stiftung

        Unter Verwendung bitte eintragen:

        Zustiftung Stiftungsfonds: Behandlungskostenhilfe

        Merck Finck & Co.

        Konto 356 280     Bankleitzahl 70030400

        IBAN: DE66700304000000356280

        BIC: MEFIDEMMXXX

Zustiftungsbescheinigung

Selbstverständlich erhalten Sie für jede Zustiftung in Höhe von 20.000 Euro (oder mehr) eine steuerlich einsetzbare Bestätigung der Merck Finck Stiftung. Dafür brauchen wir allerdings auf der Überweisung Ihren vollständigen Namen und die komplette Adresse. Die Bescheinigung wird Ihnen durch die Merck Finck Stiftung ausgestellt.

Wenn Ihr kompletter Name und die vollständige Anschrift nicht auf Ihrem Überweisungsformular stehen, schicken Sie bitte eine Email mit den notwendigen Daten für die Zustiftungsbescheinigung an diese Mailadresse: spende@behandlungskostenhilfe.de und nennen Sie bitte den Betrag, den Sie überwiesen haben.

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