Jede Spende kommt ohne Abzug bei behandlungsbedürftigen Kindern an!

Wer für kranke Kinder spenden will, sollte sich ganz genau vorher die Zahlen der Stiftungen für Kinder und der Hilfsorganisationen für Kinder ansehen. Es gibt sehr viele Stiftungen, auch Stiftungen für Kinder und Hilfsorganisationen, die sich als Spendensammler um eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Bedürftige kümmern. Jede Organisation hat sicher ihre Berechtigung und der Zweck der Stiftungen und Vereine sich für die Hilfe armer Menschen einzusetzen ist ehrenhaft. Trotzdem gibt es zwischen den Hilfsorganisationen, Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen Unterschiede, über die sich jeder Spender ausführlich informieren sollte.

RainerSturm_pixelio.de

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Es geht dabei um den Anteil der Verwaltungskosten, die aus den Erträgen der Stiftungen, Spenden und Zustiftungen zunächst entnommen werden, bevor es an die Verteilung der Spendengelder an die Bedürftigen geht. Jeder Spender und Stifter von größeren Zuwendungen möchte, dass die Spenden direkt dem Zweck der Spende oder Zustiftung, also bei den hilfsbedürftigen Personen ankommen und nur ein möglichst geringer Teil davon in der Verwaltung der Stiftungen und in den Administrationen der Hilfsorganisationen hängen bleibt und dadurch viel Geld verbrannt wird.

Der Stiftungsfonds für Kinder Behandlungskostenhilfe garantiert, dass 100% ankommen!

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe arbeitet ohne jeden Abzug von den Erträgen, Spenden und Zustiftungen! Es kommen garantiert alle Erträge, jede Spende und die Erträge aus Zustiftungen auch bei den kranken Kindern, behinderten Kindern und deren Eltern an. Die Vermögensverwaltung, die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse einer jeden Stiftung kosten natürlich etwas. Als Stiftungsfonds innerhalb der Merck Finck Stiftung entstehen diese Kosten auch für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe innerhalb der Merck Finck Stiftung. Diese Kosten werden allerdings zu 100% von den Stiftern privat getragen und belasten somit nicht die Erträge, Spenden oder Zustiftungen für den Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe. Für die Unterstiftung Behandlungskostenhilfe gibt es innerhalb der Merck Finck Stiftung eine gesonderte Buchführung, in der alle Kontenbewegungen transparent und nachvollziehbar festgehalten werden und dadurch die Aussage, dass alle Kosten von den Stiftern gesondert in die Stiftung eingebracht werden, belegt werden kann. Die Administration des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe selbst, also die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe bei Behandlungskosten, die Kontakte zu den Hilfsbedürftigen oder die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, wie auch die Bearbeitung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt von den Stiftern selbst oder wird von anderen Personen ehrenamtlich übernommen. Das betrifft auch den Aufbau, die Texte und die Betreuung dieser Website.

Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe sorgt dafür, dass Ihre Spende zu 100% ankommt!

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