Behandlungskostenhilfe für schwerkranke Kinder
Der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ soll für schwerkranke Kinder eine angemessene medizinische Versorgung ermöglichen und falls nötig, auch die Eltern oder andere für die Betreuung der Kinder tätigen Personen oder Organisationen finanziell unterstützen. Grundsätzlich werden dabei Kinder von Eltern berücksichtigt, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt und die Fälle bedacht, bei denen die Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können.
Es gibt verschiedene Hilfsorganisationen für Kinder und jede Stiftung für Kinder erfüllt einen sehr guten Zweck. Der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ hat es sich zur Aufgabe gemacht als Stiftung für Kinder tätig zu werden, die besonders krank sind und für die es nur medizinische Hilfe gibt, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir können ganz sicher die Not in der Welt und die Not der Eltern, die kranke Kinder haben, nicht weltweit lindern, aber wir sind sicher in einigen Fällen ein „Fels in der Brandung“ zu sein, an dem sich die Eltern schwerkranker Kinder, die keinen Kostenträger für notwendige Behandlungen haben, festhalten können. Der Stiftungssfonds „Behandlungskostenhilfe“ behält sich selbstverständlich vor in jedem Einzelfall über die Hilfe entscheiden zu können.
Der Stiftungsfonds „Behandlungskostenhilfe“ hat Kontakte zu entsprechenden großen und sehr bekannten Hilfsorganisationen, die Kontakte zu behandlungsbedürftigen Kindern vermitteln. Auch über dieses Internetportal haben Eltern von schwerkranken Kindern, die die Behandlungskosten nicht selbst tragen können, die Möglichkeit ihr Anliegen vorzubringen und um Hilfe nachzufragen.